Sozialstationen sind Einrichtungen von privaten oder öffentlichen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie),
die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen
Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt
zukommen zu lassen.
Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern
laufen häufig unter dem Oberbegriff ambulante Pflegedienste.
Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch
die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich
verbreiteter waren, wie der Name mancher evangelisch getragener
Einrichtung noch das "Diakonie-Station" umfasst.
Sozialstationen bzw. Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z. B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt.
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