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Glossar: Sucht

Kosten/-Leistungsträger

Gesetzliche Rentenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung sind in den meisten Fällen die zuständigen Leistungsträger für eine Therapie. Liegen die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, muss der Träger der Sozialhilfe eintreten.

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