Unter Hilfen für Junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden. Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden. Dabei sind die Hilfeangebote grundsätzlich die gleichen, die auch Minderjährigen bzw. ihren Familien zur Verfügung stehen. Die Leistungen können beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragt werden. Der Antrag muss allerdings frühzeitig, ungefähr sechs Monate vor dem 18. Geburtstag eigenhändig gestellt werden.
Mehr dazu auf caritas.de:
Jugendliche auf der Straße
Stress mit den Eltern – für manche Jugendliche eskaliert der Zoff: Entweder ihre Eltern schmeißen sie raus oder sie beschließen selbst abzuhauen, um ihren eigenen Weg zu gehen. Heißt das: Jung – und auf der Straße leben?
Mehr
Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Hilfen für Junge Volljährige beim Familien-Wegweiser
Mit Anhaltspunkten für Hilfebedarf und Übersicht der möglichen Hilfeformen
Mehr