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Glossar: Behinderung

Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Dadurch sollen sie wie alle anderen uneingeschränkt am Leben in ihrem Umfeld teilhaben können. Damit das möglich wird, gibt es unter anderem Hilfen zur Fortbildung oder Umschulung, ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung, sowie Hilfen um an einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung zu kommen. Der Antrag für die Eingliederungshilfe muss beim örtlichen Sozialamt gestellt werden.

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Eingliederungshilfe muss Vorrang vor Pflege haben

Es klafft ein breiter Graben zwischen SGB XI und SGB XII. Für Menschen mit Behinderung greifen im Alter oft nur Leistungen zur körperlichen Pflege, der Aspekt der Teilhabe, also Leistungen der Eingliederungshilfe, bleibt außen vor. Mehr

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