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Glossar: Migration

Clearingverfahren

Bis geklärt ist, wie es mit neu angekommenen jungen unbegleiteten ausländischen Schutzsuchenden weitergeht, werden sie in einem als Jugendhilfeeinrichtung geführten Clearinghaus untergebracht. Es gibt sie noch nicht flächendeckend in Deutschland. Im Clearingverfahren verschaffen sich die beteiligten Stellen unter Federführung des Jugendamtes Klarheit über das Alter, den Entwicklungs- und Bildungsstand und die Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen. 

  • Hat er oder sie traumatisierende Erfahrungen hinter sich? 
  • Soll ein Asylantrag gestellt, eine Duldung aus humanitären Gründen oder eine Rückkehr in das Herkunftsland angestrebt werden? 
  • Leben Familienangehörige in Deutschland oder einem Drittland, die sich um sie oder ihn kümmern könnten? 

Bleiben die Betroffenen in Deutschland, werden sie an eine Kommune weitergeleitet, wo sich das örtliche Jugendamt um sie kümmert.

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