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Glossar: Familienhilfe

Begleiteter Umgang

Wenn sich Eltern trennen oder scheiden, leben ihre Kinder in der Regel die meiste Zeit bei Mutter oder Vater. Um den Kontakt zum anderen Elternteil aufrecht zu erhalten und zu fördern, sollten regelmäßige Treffen stattfinden. Sind die Eltern dazu nicht in der Lage oder besteht der Verdacht auf die Gefährdung der Kinder bei einem Treffen, kann der begleitete Umgang helfen. Das bedeutet, dass die Treffen in Anwesenheit einer dritten Person stattfinden. Dies kann beispielsweise ein Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle sein. Der begleitete Umgang kann vom Familiengericht angeordnet oder von einem Elternteil beantragt werden.

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