Aufstehen, waschen, essen, einkaufen – pflegebedürftige Menschen können diese alltäglichen Dinge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst erledigen. Ihnen stehen Hilfen zu, die aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Wie umfangreich diese sind, ergibt sich aus der Pflegestufe, in die Sie eingeordnet werden.
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