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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung 

Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen. Es gibt drei Arten von Vollmachten bzw. Verfügungen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Was ist eine Patientenverfügung?
Ratgeber  

Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden? 

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann sich dabei auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B. Verträge, Bankangelegenheiten oder den Einzug in ein Pflegeheim, aber auch auf ganz individuelle, persönliche Angelegenheiten. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte man sie notariell beglaubigen lassen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht allgemein vorgeschrieben, aber juristisch dann erforderlich, wenn sie zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll, mithin also in allen Angelegenheiten, die Bankgeschäfte betreffen. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit daraufhin überprüft werden, ob die einstmals getroffenen Aussagen auch weiterhin Gültigkeit haben sollen. Die Fortgeltung sollte durch Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigt werden. Da eine Vorsorgevollmacht ganz auf den einzelnen zugeschnitten ist, gibt es für die Form auch einen großen Gestaltungsspielraum. Entsprechende Formulierungshilfen finden Sie hier .

Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und keine Vorsorgevollmacht getroffen haben, kann die Bestellung eines "Betreuers" für Sie notwendig werden. Zuständig ist das Vormundschaftsgericht. Durch Erlass einer Betreuungsverfügung in gesunden Tagen können Sie Vorsorge treffen, dass später tatsächlich eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens in Ihren Angelegenheiten tätig werden können. Die Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst werden. Sie kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden: Sie können beispielsweise verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person auch im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit als Betreuer ausgewählt werden soll. Mit einer Betreuungsverfügung können Angelegenheiten in den folgenden Bereichen geregelt werden:

  • Untersuchung des Gesundheitszustands, ärztliche Heilbehandlungen und Eingriffe
  • Bestimmungen des Aufenthalts und die Organisation der Pflege
  •  Wohnungsangelegenheiten, z.B. Wohnungsauflösung bei Heimeinzug
  • Abschluss eines Heimvertrags
  • Bankgeschäfte und Vermögensverhältnisse
  • Unterbringung ( z.B. mit gerichtlicher Genehmigung erfolgende Einweisung in eine geschlossene oder geschützte Einrichtung) und "unterbringungsähnliche Maßnahmen", z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen

Ratgeber:

Einen guten Überblick über das Betreuungsrecht und das Prozedere der Betreuung bietet eine Broschüre des Bundesjustizministeriums . Darin befinden sich im Anhang auch Muster für eine Vorsorgevollmacht  sowie für eine Betreuungsverfügung .

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Schritte jemand im Krankheitsfall in Bezug auf seine ärztliche Versorgung wünscht und welche Schritte unterbleiben sollten. Für die Patientenverfügung gibt es bisher noch keine einheitlichen Mustervorlagen. Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" hat festgestellt, dass es über 180 unterschiedliche Vorlagen gibt. Von der Expertengruppe empfohlen wird jedoch, dass die Patientenverfügung mindestens die folgenden Grundbausteine aufweisen sollte:

  • Eingangsformel
  • Möglichst genaue Beschreibung der Situation(en), für welche die Patientenverfügung gelten und zur Anwendung gebracht werden soll, z.B. "Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde" oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde"
  • Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, z.B. lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, Künstliche Ernährung
  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Eventuell Hinweis auf Organspende-Bereitschaft
  • Schlussformel
  • Datum, Unterschrift
  • Aktualisierung(en), versehen mit Datum und Unterschrift

(Quelle: Zeitschrift Pflegerecht 7/2004, S. 330) 

Ratgeber

Bundesministerium für Justiz (Hrsg. ):
Patientenverfügung
Bundesministerium für Justiz
Bezugsstelle: GVP Gemeinnützige Werkstätten
Maarstraße 98a
53227 Bonn
E-Mail: bmj@gvp-bonn.de   
Hier können Sie das Dokument kostenlos als PDF mit 338 Kilo Byte herunter laden:
Patientenverfügung    

Bayerisches Justizministerium:
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Pressestelle
Prielmayerstraße 7
80335 München
Hier können Sie das Dokument kostenlos als PDF mit 400 Kilo Byte herunter laden:
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
oder überall direkt im Buchhandel unter:
ISBN 3-406-53063-X (Verlag C. H. Beck)
Preis: 3,90 Euro
Diese Broschüre hat alle drei Vollmachten bzw. Verfügungen im Blick. Sie gibt Kurzbeschreibungen, was in welcher Vollmacht geregelt werden kann und in welcher Form dies geschehen kann. Sehr gut, da sehr anwenderfreundlich sind die Mustervorlagen für die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Erläuterungen zu den drei Formblättern machen Sie auf bestimmte bedenkenswerte Punkte aufmerksam.