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Flüchtlinge

Fluchtgründe und Flüchtlingsgruppen

Flucht kann unterschiedliche Ursachen haben:
Individuelle politische Verfolgung durch staatliche Organe, Verfolgung von ethnischen oder religiösen Minderheiten, Kriege und Bürgerkriege, Mangel an Grundfreiheiten, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen u. a. Oftmals wirken verschiedene dieser Faktoren zusammen. Vereinfachende Unterstellungen wie "Wirtschaftsflüchtlinge" oder "Asylmissbrauch" werden den komplexen Fluchtgründen der Betroffenen nicht gerecht.
Der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Begriff "Asylanten" für die verschiedenen Flüchtlingsgruppen mit ihrem unterschiedlichen Aufenthaltsstatus differenziert nicht genug. Nach dem rechtlichen Status kann man unterscheiden:

Asylbewerber:
Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über diesen Antrag
De-facto-Flüchtlinge:
Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, die jedoch aus rechtlichen, humanitären oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden
Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge:
Ausländer aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten, die ohne Asylantragsstellung vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten können
Konventionsflüchtlinge:
Ausländer, die nach § 51 Ausländergesetz Abschiebeschutz genießen, weil im Heimatstaat ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmen sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist
Kontingentflüchtlinge:
Ausländer, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen und auf der Grundlage des Kontingentflüchtlingsgesetzes in Deutschland Aufnahme finden können; ihre Rechtsstellung ist ähnlich sicher wie diejenige von Asylberechtigten
Asylberechtigte:
Ausländer, die auf ihren Asylantrag in als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes rechtskräftig anerkannt worden sind
Heimatlose Ausländer:
Ausländer, die eine besonders geschützte Rechtsstellung nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer innehaben

Daten und Fakten

Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen gibt es weltweit mehr als 20 Millionen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und massiven Menschenrechtsverletzungen geflohen sind. Nach Schätzungen sind weitere 20-25 Millionen Menschen innerhalb ihrer Heimatländer aufgrund innerstaatlicher Konflikte vertrieben worden.
In Deutschland hielten sich zum Jahresende 2001 etwa 1,1 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber auf.

Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Asylbewerber
    191.000
  • De-facto-Flüchtlinge
    361.000
  • Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge
    24.000
  • Konventionsflüchtlinge
    69.000
  • Kontingentflüchtlinge (einschließlich Juden aus der ehemaligen Sowjetunion)
    161.000
  • Asylberechtigte (einschließlich Familienangehörige)
    276.000
  • Heimatlose Ausländer
    12.000 

Im Jahre 2002 haben 71.127 Ausländer in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber 2001 war dies ein Rückgang um 17.160 Personen oder 19,4 %.
Dieser Rückgang ist für alle zehn Hauptherkunftsstaaten zu verzeichnen.
Die gesetzlichen Aufnahmequoten der Bundesländer für Asylbewerber lauten (gemäß § 45 Asylverfahren):

Sollanteil von Hundert: 
Baden-Württemberg 12,2
Bayern 14,0
Berlin 2,2
Brandenburg 3,5
Bremen 1,0
Hamburg 2,6
Hessen 7,4
Mecklenburg-Vorpommern 2,7
Niedersachsen 9,3
Nordrhein-Westfalen 22,4
Rheinland-Pfalz 4,7
Saarland 1,4
Sachsen 6,5
Sachsen-Anhalt 4,0
Schleswig-Holstein 2,8
Thüringen 3,3

Der Anteil an Asylsuchenden, die in den vergangenen Jahren innerhalb oder außerhalb des Asylverfahrens ein Bleiberecht oder zumindest einen Abschiebeschutz in Deutschland wegen einer Gefährdungslage in der Heimat erhalten haben, liegt bei nahezu 50% der Zugangszahl. Ein weiterer Teil kann allein aus formalrechtlichen Gründen kein Bleiberecht in Deutschland erhalten, ohne dass das Schutzbedürfnis näher geprüft wird. Insgesamt besteht also unter den Asylsuchenden ein hohes Schutzbedürfnis, für das ein angemessenes Schutzinstrumentarium zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Lebenssituation der einzelnen Flüchtlingsgruppen in Deutschland ist weitgehend bestimmt durch ihren unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Asylbewerber erhalten zunächst nur eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung ihres Asylverfahrens. Sie müssen in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, ihr Aufenthalt ist beschränkt auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde, sie dürfen keine Erwerbstätigkeit ausüben und erhalten keine Leistungen zur sozialen Integration. Hilfen zum Lebensunterhalt und medizinische Versorgung sind für sie im Verhältnis zum Bundessozialhilfegesetz stark eingeschränkt.
Abgelehnte Asylbewerber, aber auch andere schutzsuchende Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, jedoch aus rechtlichen, humanitären oder sonstigen Gründen nicht abgeschoben werden, erhalten kurzfristige Duldungen, die oft über Jahre immer wieder verlängert werden. Auch diese Duldungen sind mit vielerlei Beschränkungen und Auflagen versehen und bieten wenig Zukunftsperspektive.

Ein Teil der De-facto-Flüchtlinge, so auch Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, erhalten ebenfalls nur Duldungen. Sie müssen wieder ausreisen, sobald die Situation dies zulässt. Andere Gruppen, etwa Konventionsflüchtlinge oder auch ein kleinerer Teil an Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, erhalten eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsbefugnis mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Aufenthaltsbefugnis bietet immerhin eingeschränkte Integrationsmöglichkeiten. Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge erhalten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und damit eine Reihe von Eingliederungsleistungen, wie Sprachkurse, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Ausbildungs- und Arbeitsförderungsgesetz, sie haben freie Wahl des Wohnortes und Anspruch auf Wohngeld.
Anerkannte heimatlose Ausländer schließlich brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung und sind hinsichtlich Aufenthaltsort, Freizügigkeit, Berufswahl, Sozialleistungen u. a. weitgehend deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Alle diese Flüchtlingsgruppen benötigen, zumindest am Anfang in der ihnen völlig fremden Umgebung und oft auch nach vielen Jahren noch, vielfältige Hilfen, die sie im staatlichen Leistungssystem nicht finden.