Im Koalitionsvertrag vom 27.11.2013 haben die Regierungsparteien vereinbart, dass die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Hilfesystem weiterentwickelt und die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden sollen, dass Leistungen für Kinder mit Behinderung und für ihre Eltern möglichst aus einer Hand erfolgen können.
Seit 1990 wird in den Kinder- und Jugendberichten immer wieder eine Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im SGB VIII gefordert. Zuletzt wurde die Frage der leistungsrechtlichen Zusammenführung von der durch Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie der Jugend- und Familienministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe "Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung" ausführlich untersucht und bewertet.
Mit der vom Vorstand beschlossenen Position (unten zum PDF-Download) bezieht sich der Deutsche Caritasverband auf den Bericht der Arbeitsgruppe Inklusion und macht Vorschläge für eine Umsetzung der Großen Lösung.