Umsetzung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Die "Empfehlungen zur Umsetzung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Behinderungen" sollen die verschiedenen Akteure in der Caritas ermutigen, in gegenseitiger Unterstützung die Bedingungen zu schaffen und die "angemessenen Vorkehrungen" (BRK, Art. 2, Absatz 4) zu treffen, damit Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung sowie das Zusammenleben von Anfang an gemeinsam eingeübt werden.
Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen sollen von Anfang an zusammen aufwachsen, zusammen gebildet, erzogen, betreut und gefördert werden. Alle Dienste und Einrichtungen - und damit auch alle Angebote für Kinder - müssen Bedingungen schaffen, dass unabhängig von Unterschieden, die sich aus Beeinträchtigungen, Funktionsstörungen, materiellen, kulturellen und sozialen Benachteiligungen oder ähnlichem ergeben, Kinder zusammen aufwachsen können.