Anonymen Arztbesuch ermöglichen
Öffentliche Stellen wie Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sind verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie vom illegalen Aufenthalt eines Ausländers erfahren. Ein gewisser Schutz der Daten gilt seit einiger Zeit für die Notfallversorgung in öffentlichen Krankenhäusern.
Wer aber Angst haben muss, den Behörden gemeldet und damit abgeschoben zu werden, geht nicht zum Arzt. Nicht selten werden Erkrankungen verschleppt und entwickeln sich zu schwer heilbaren, mitunter lebensbedrohlichen Krankheiten.
Besonders betroffen sind Schwangere. Aus Angst vor Entdeckung verzichten sie auf alles, was bei uns aus gutem Grund Standard ist: sie machen keine Vorsorgeuntersuchungen, haben zum Teil keine medizinische Betreuung während der Geburt und keine Versorgung danach.
Die Caritas fordert:
- Die gesundheitliche Versorgung eines Menschen ist höher einzuschätzen als das Bestreben des Staates, illegale Zuwanderung zu vermeiden.
- Menschen, die illegal in Deutschland leben, müssen Zugang zum Gesundheitssystem erhalten, ohne ihre Daten preisgeben zu müssen.
- Schwangere brauchen einen gesetzlich geregelten besonderen Schutz gegen Abschiebung.