Orientierung in Sachen Krankenversicherung
Die Orientierungshilfe können Sie am Ende dieser Seite herunterladen. Sie enthält Erläuterungen zu den Themen:
- versicherungspflichtiger Personenkreis,
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und
- Beiträgen in der gesetzliche und privaten Krankenversicherung,
- sowie einen Anhang mit Musterschreiben und einschlägigen Rechtsnormen.
Die Orientierungshilfe soll und kann die Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
Hintergrund: Neue Entwicklungen in der Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viele Bereiche der Krankenversicherung neu geregelt. Die Gesundheitsreform 2007 hatte das Ziel, bisher Nichtversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Damit wollte sie für alle Personen eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall schaffen.
Seit 2009 sind alle Menschen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (z. B. Selbständige) und bislang nicht anderweitig versichert sind, verpflichtet, sich privat zu versichern. Die privaten Krankenkassen müssen sie zumindest im neuen Basistarif versichern, egal wie gut ihr Gesundheitszustand ist.
Jobcenter übernimmt Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Wenn Arbeitslosengeld II-Bezieher im Basistarif privat krankenversichert waren, hat das Jobcenter lange Zeit nicht den gesamten Beitrag übernommen. Bei vielen Betroffenen liefen dadurch hohe Schulden auf. Erst im Januar 2011 verpflichtete das Bundessozialgericht die Jobcenter, die Beiträge zukünftig in voller Höhe zu übernehmen. Diese Regelung ist mittlerweile gesetzlich verankert. Im Frühjahr 2012 konnte auch eine Einigung über die noch bestehenden Beitragsschulden getroffen werden. Die privaten Versicherungsunternehmen erklärten sich bereit, auf diese Altschulden zu verzichten.
Das GKV-Finanzierungsgesetz regelte im Sommer 2010 die Beitragszahlung neu. Daneben führte es einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag ein, den jede Kasse in unbegrenzter Höhe erheben kann.
Krankenversicherungsschutz und Probleme in der Praxis
In der Praxis führen diese Entwicklungen im Krankenversicherungsschutz zu vielen Problemen und Rechtsunsicherheiten:
- Sind bestimmte Personengruppen, beispielsweise Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, überhaupt versicherungspflichtig?
- Wo befinden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Versicherungspflicht?
- Wer zahlt die Beiträge und ggf. den Zusatzbeitrag bei Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II?
- Besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung, wenn Beitragsrückstände aufgelaufen sind?
- Wie wird ein Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid formuliert?
- Wie wird um Erlass der Altschulden für privat versicherte Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II gebeten?