Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Ursachenanalysen, Leitlinien, Umsetzungsvorschläge und einen ersten Maßnahmenplan vor, wie es das Ziel zur Beseitigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 erreichen möchte. Umgesetzt wird damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages, welches auch in der Agenda 2030 der UN für nachhaltige Entwicklung und der Lissabon-Strategie der EU festgelegt ist.
Der DCV begrüßt, dass im NAP besondere Bedarfsgruppen aufgelistet werden, z.B. die Situation von Menschen, die aus der Haft entlassen werden. Noch nicht hinreichend im Blick ist die Situation von wohnungs- und obdachlosen alleinerziehenden Frauen, wohnungs- und obdachlosen Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen sowie jungen Wohnungs- und Obdachlosen. Die Probleme dieser Gruppen müssen gesondert betrachtet und in den Arbeitsstrukturen des NAP bearbeitet werden. Es muss analysiert werden, ob die Hilfesysteme ausreichend sind, ob die Hilfe ankommt und welche weiteren Schritte notwendig sind, um die Wohnungslosigkeit dieser Gruppen bis 2030 zu beseitigen. Erfolgreiche Modellprojekte sollten erfasst und verbreitet werden, so dass diese zum Standard werden.
Zentrale Aufgabe bleibt die Beschaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum. Eingefordert werden auch gesetzgeberischer Aktivitäten, die den Verlust von Wohnungen verhindern. Hier braucht es Anpassungen im Mietrecht.
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