Testamentsvollstreckung
Unterstützung durch einen Dritten
Entweder Sie benennen eine Person namentlich oder Sie bitten das Nachlassgericht, eine geeignete Person auszuwählen. Dies ist in der Regel ein Rechtsanwalt oder ein Notar. Auch wir vollstrecken Testamente.
Der Testamentsvollstrecker ist dann die einzige Person, die berechtigt ist, im Rahmen der Bestimmungen des Testaments über den Nachlass zu verfügen. Er ist auch verantwortlich, dass Vermächtnisse und Auflagen ordnungsgemäß erfüllt werden.
Eine Testamentsvollstreckung wird angemessen aus dem Nachlass vergütet. Die Vergütung hängt von der Nachlasshöhe und der Komplexität der Abwicklung ab. Als Richtwert gelten zwei bis sechs Prozent des Nachlasswertes. Die Vergütungshöhe der Testamentsvollstreckung können Sie im Testament festlegen.