Änderung und Widerruf des Testaments
Wenn sich Ihre Vorstellungen ändern
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, egal ob es sich um ein privates oder öffentliches Testament handelt. Ein privates Testament schreiben Sie einfach noch einmal und vernichten das alte. Es empfiehlt sich, in ein neu geschriebenes Testament einen Passus aufzunehmen, dass alle vorherigen Testamente widerrufen werden.
Ein neues öffentliches Testament muss vor einem Notar beurkundet werden. Achtung: In dem Moment, da Sie sich Ihr notarielles Testament aus der Verwahrung beim Amtsgericht herausgeben lassen, widerrufen Sie es automatisch. Falls Sie kein neues Testament abfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Rücknahme eines privatschriftlich verfassten Testaments aus der amtlichen Verwahrung führt hingegen nicht automatisch zu dessen Widerruf.