Tropfen auf den heißen Stein
Nach zwei sehr heißen Sommern gibt es erste Anfragen der Presse, aber auch Überlegungen in der Wohnungslosenhilfe, ob es nicht an der Zeit sei, spezielle Hitzehilfen für wohnungslose Menschen einzurichten, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben: klimatisierte Räume und Duschmöglichkeiten oder Duschbusse, Trinkbrunnen für Wohnungslose oder die Verteilung von Wasserflaschen. Die Überlegungen ließen sich weiterspinnen: Was passiert bei täglichen Sommergewittern mit Starkregen? Benötigen die obdachlosen Menschen auf der Straße dann spezielle Schutzhütten? Kurzum: Geht es jetzt darum, als Pendant zur Winternothilfe eine Sommernothilfe oder Hitzenothilfe zu etablieren?
Obwohl solche Überlegungen sicher auch von Empathie und Sorge getragen sind, führen sie in eine Sackgasse: Sie lindern die größte Not, schaffen aber keine nachhaltige Verbesserung der Situation. Mit solchen Maßnahmen lässt sich die Wohnungslosigkeit, lassen sich soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung nicht bekämpfen. Es muss dabei bleiben: Die eigene Wohnung für wohnungslose Menschen ist die beste Hilfe!
Außerdem: Wohnungslose Menschen haben ein Recht darauf, von der Kommune, in der sie sich aktuell und tatsächlich aufhalten, mit einer Notunterkunft versorgt zu werden, die unter anderem auch Schutz vor der Witterung und sanitäre Anlagen bietet. Dieses Recht gilt unabhängig von der Jahreszeit. Und da es hier um den Schutz grundlegender Menschenrechte geht, besteht der Anspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung unabhängig von der Nationalität und dem Aufenthaltsstatus der wohnungslosen Menschen.
Was wirklich hilft: eine eigene Wohnung
Durch die Rechtsprechung abgesichert ist auch, dass die betroffenen Personen die Möglichkeit eines ganztägigen Aufenthalts haben müssen - allerdings nicht zwingend in der Übernachtungsstelle. Aber dies lässt sich ja ändern! Es ist die Entscheidung von Politik und Verwaltung, wenn wohnungslose Menschen ihre Übernachtungsunterkünfte morgens verlassen müssen und auf die Straße geschickt werden.
Bevor also über weitere Nothilfemaßnahmen nachgedacht wird, sollte jede Kommune ihren ordnungsrechtlich gebotenen Verpflichtungen nachkommen.
Aber vor allem gilt: Ohne Wohnungen für Wohnungslose und ohne ein systematisches Präventionssystem in jeder Kommune werden sich Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit nicht bekämpfen lassen.