Reformen statt Kostenfalle
Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, war eine Zielsetzung, das Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind als ergänzende Leistungen konzipiert und sollen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und der Nachbarschaft unterstützen. Die Pflegeversicherung hat damit von vornherein nur ergänzenden Charakter und dient einer teilweisen Entlastung der Versicherten von den pflegebedingten Kosten.
Die jahrelang fehlende Dynamisierung hat dazu geführt, dass die tatsächlichen durchschnittlichen pflegebedingten Kosten in allen Pflegegraden in der vollstationären Pflege deutlich über den Leistungssätzen der Pflegeversicherung liegen. Dies hat sich auch mit der Dynamisierung der Leistungen und mit den im Pflegestärkungsgesetz II eingeführten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen nicht wesentlich geändert. In der ambulanten Pflege führen diese Beschränkungen dazu, dass Pflege nur durch die Unterstützung eines informellen Netzwerks möglich ist, da die Leistungen der Pflegeversicherung meist nicht ausreichen. Jede Qualitätsentwicklung muss in dieser Logik von den pflegebedürftigen Menschen selbst beziehungsweise subsidiär vom Sozialhilfeträger finanziert werden. In der stationären Pflege schlägt sich dies in den steigenden Eigenanteilen nieder, in der ambulanten Pflege bedeutet es höhere Zuzahlungen oder eine Reduktion der Leistungszeiten für die Versicherten.
Ziel muss eine gerechte Lastenteilung sein
Wer im Alter pflegebedürftig wird, braucht in relativ kurzer Zeit seine Ersparnisse auf und das familiäre System wird mehrfach belastet – durch die Übernahme von Pflegeverantwortung, verbunden gegebenenfalls mit der Reduktion der Arbeitszeit und entsprechenden Einkommenseinbußen sowie mit einer hohen finanziellen Belastung. Für Menschen, die viele Jahre lang pflegebedürftig sind, kann der Eigenanteil an den Kosten zur Armutsfalle werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind so weiterzuentwickeln, dass das Risiko der pflegeverursachten Kosten kalkulierbar bleibt. Für eine solidarische Pflegeversicherung sind die Leistungen zu einem echten Sachleistungsprinzip weiterzuentwickeln.
Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit gesamtgesellschaftlich steigt, werden auch die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen müssen. Ein entsprechender Diskurs in der Gesellschaft ist daher dringend notwendig, um zu einer Lastenverteilung zu gelangen, die als gerecht empfunden wird.
Taugt die „Sozialcourage“, um Ehrenamtliche zu binden?
Aggressionen und Gewalt gegen oder durch pflegende Angehörige
„A wie achtsam“
Wagnis der Pflegedienst-Betreiber: Studie schafft Transparenz
Ein Markt mit konstantem Wachstum
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}