Mit sozialer Sicherung
Die Bundesregierung beabsichtigt, die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte ab 2013 um 50 Euro auf 450 Euro anzuheben. Auf den ersten Blick nichts Dramatisches, seit 2003 ist diese Grenze nicht angehoben worden. Wer in einer Einrichtung der Caritas Verantwortung trägt, mag diese Anhebung begrüßen, schafft sie doch ein wenig mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung mit geringfügig Beschäftigten.
Dennoch lohnt sich ein kritischer Blick. Die geringfügige Beschäftigung ist 2003 mit den Hartz-Reformen erleichtert worden. Man wollte die Schwarzarbeit bekämpfen und langzeitarbeitslosen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, in der Hoffnung, dass sie vom Minijob in reguläre Beschäftigung aufsteigen. Auch Rentner und Auszubildende freuten sich über einen steuerfreien Hinzuverdienst. Die Bilanz aber ist gemischt. Sicherlich hatten die 400-Euro-Jobs Anteil an der dynamischen Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre. Schwarzarbeit ist aber weiterhin weit verbreitet - ja, 400-Euro-Jobs werden genutzt, um mit legaler Arbeit illegale Zusatzarbeit zu kaschieren. Und viele Langzeitarbeitslose sind dauerhaft in geringfügiger Beschäftigung verblieben. Gefördert wurde eine riskante Konkurrenz zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es ist attraktiv, etwa im Handel Tätigkeiten so aufzuteilen, dass Abgaben in das Sozialsystem deutlich reduziert werden können.
Einer Caritas, die anwaltschaftlich denkt und unternehmerisch handelt, muss es daran gelegen sein, dass sozialversicherungspflichte Beschäftigung nicht weiter zurückgedrängt wird. Wie sieht es bei uns selbst aus? Etwa 50.000 geringfügig Beschäftigte arbeiten in den Diensten und Einrichtungen der Caritas. Das muss nicht immer nachteilig sein: der Student, der im Bewohnercafé aushilft oder die Rentnerin, die in der Verwaltung mitwirkt, haben Vorteile vom steuerfreien Minijob. Auch die über ihren Mann sozial abgesicherte Reinigungskraft freut sich heute über einen Zuverdienst, bei dem Brutto gleich Netto ist. Ihr fehlen jedoch die Rentenpunkte im Alter. Das "Zerlegen" von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in mehrere Minijobs muss bei der Caritas tabu sein!
Was ist zu tun? Auch bei Minijobs sollten Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden. Denn wir müssen alle gangbaren Wege gehen, um Altersarmut zu vermeiden. Und mit einer Absurdität der heutigen Regelung sollten wir Schluss machen: Dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte heute mit dem Minijob einen abgabenfreien Zweitjob haben können, ist mit nichts zu rechtfertigen. Das lädt zu Umgehungsgeschäften ein.
Auch Geschäftsführer in der Caritas mögen stöhnen, wenn die beiden vorgeschlagenen Änderungen kommen. Noch mehr Belastung im Wettbewerb. Doch die Änderung würde für alle gelten - auch für die Mitbewerber. Die Regeln müssen so sein, dass die Flucht aus der Sozialversicherungspflicht nicht gefördert wird. Dann ist der Wettbewerb ein Stück fairer.
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