Mit der Brechstange
Nein, die Krankenhausreform ist kein Glanzstück der Regierungskunst. Im Gegenteil: Karl Lauterbach hat dieses Gesetz mit der Brechstange durchgesetzt. Dies gegen erhebliche Bedenken der Länder und der Praxis.
Seit Jahresende ist die Reform nun in Kraft. Aber das Gesetz kann so nicht bleiben. Sein größtes Fehlkonstrukt ist das Finanzierungskonzept. Derzeit weiß keine Klinik, wie viel Geld sie bekommt und ob ihre Kosten für notwendige Versorgungsangebote tatsächlich gedeckt werden. Denn die neuen Vorhaltebudgets sind hochkomplex und hängen weiter von der Menge an Behandlungsfällen ab. Und den Krankenhäusern sollen bis Ende 2026 Leistungsgruppen zugewiesen werden. Damit entscheidet sich, welche medizinischen Leistungen sie in Zukunft anbieten dürfen. Hier gibt es Klärungsbedarf: Können die Anforderungen für Leistungsgruppen auch in abgestimmten Verbundstrukturen erbracht werden? Und können kleinere Häuser in ländlichen Gebieten so noch wirtschaftlich betrieben werden? Bei solchen Fragen benötigen die Kliniken schnell Klarheit, um planen und sich zukunftsfähig aufstellen zu können.
In den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD wurde vereinbart, die neue Finanzierung ein Jahr später einzuführen als geplant. Das reicht nicht aus. Die Vorhaltebudgets müssen ausgesetzt und neu gedacht werden.
Besonders wichtig ist zudem ein nachhaltiger, zeitnaher Ausgleich für Inflation und Tarifsteigerungen. Die chronische Unterfinanzierung der Kliniken setzt gerade die freigemeinnützigen Träger enorm unter Druck. Mit rechtlich fragwürdigen Defizitausgleichen durch die Kommunen können sie - anders als öffentliche Häuser - nicht rechnen. Die Koalition hat finanzielle Mittel als "Sofort-Transformationskosten" aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Aussicht gestellt, um Finanzierungslücken aus 2022 und 2023 zu schließen. Auch hier liegt die Tücke im Detail: Unklar ist, welche "bedarfsnotwendigen Krankenhäuser" Anspruch darauf haben. Zudem bleibt es bei einer einmaligen Finanzspritze. Solange die Regelfinanzierung die tatsächliche Kostenentwicklung nicht deckt, geht die chronische Unterfinanzierung der Kliniken weiter.
Wir, die katholischen Krankenhäuser, wollen, dass die Krankenhausreform praxisorientiert und zukunftsfest wird. Daher sind diese und weitere Korrekturen am Gesetz nötig. Gelingt das nicht, ist die Versorgung der Patient:innen gefährdet, insbesondere in ländlichen Regionen.