Mehr Fragen als Antworten
Endlich liegt der Bericht des Expertenbeirats zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor. Selbstständigkeit und der Umfang an personaler Unterstützung sollen Maßstab bei der Einstufung der pflegebedürftigen Menschen sein. Ein neues Begutachtungsverfahren, das sich im Test bewährt hatte, wird empfohlen. Daraus sollen statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade abgeleitet werden. Menschen mit geistigen Einschränkungen und Funktionsstörungen, wie etwa demenziell Erkrankte, wird in gleicher Weise ein Leistungsanspruch zugedacht wie körperlich Betrof-
fenen. Zur Umsetzung werden 18 Monate veranschlagt.
Bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes soll niemand schlechtergestellt werden. Zu den Kosten dieses Unterfangens sagt der Expertenbeirat, der aus Lobbyisten von Verbänden und Organisationen bestand, nichts. Modellrechnungen zeigen, wie Kostenfolgen im Zusammenhang mit bestimmten Setzungen stehen: Soll der Abstand zwischen den Leistungssätzen gleichmäßig sein? Soll der Unterschied zwischen Sach- und Geldleistung oder zwischen ambulanten und stationären Leistungen im gleichen Verhältnis stehen wie bisher? Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr lobt Beirat und Bericht. Dieser sei eine wichtige Grundlage und beantworte noch offene Fragen aus dem Bericht des früheren Beirats von 2009.
Die Mitglieder des vorigen Beirates hatten bei fast allen genannten Punkten ein Déjà-vu. Zugegeben - es gibt auch Neues in dem jetzigen Beiratsbericht: den Zeitplan, die Vorschläge zu den Übergängen und zum Bestandsschutz, zur Kinderbegutachtung, zu den sogenannten Härtefällen, das Einbeziehen der Neuerung aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz. Bei den Empfehlungen zu Höhen und Abständen der Leistungssätze bleibt der neue Bericht jedoch hinter dem zurück, der 2009 vorgelegt wurde. Dort wurden Szenarien mit möglichen neuen Leistungsbeträgen vorgestellt und die Mehrkosten berechnet. Der DCV hatte seinerzeit ein Szenario befürwortet, für das ein Mehrbedarf von 3,637 Milliarden Euro veranschlagt worden war. Der jetzige Expertenbeirat hat vermieden, etwas über Kosten zu schreiben. Der Vorsitzende sprach bei der Übergabe des Berichtes von circa zwei Milliarden Euro Mehrkosten unter ganz bestimmten Bedingungen.
Die Arbeit im Expertenbeirat hat gezeigt, dass in der nächsten Legislaturperiode die Politiker(innen) viel Mut brauchen werden, wenn sie der Verhärtung verschiedener Lobbygruppen entgegentreten und eine echte Reform durchsetzen wollen. Und ein Verdacht bleibt: Obwohl alle Politiker(innen) routinemäßig eine grundlegende Reform versprechen, gibt es die heimlichen Überlegungen, dass man sich den ganzen Aufwand einer neuen Begutachtung und die Unsicherheit der Kostenfolgen ersparen könnte. Denn eigentlich ist das wichtigste Ziel schon durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz erreicht: Demenziell erkrankte Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung, ohne dass sie nach dem bisherigen Verfahren eingestuft sind.
Energiewende selbst gemacht
Wer im Passivhaus sitzt, muss nicht frieren
Aktiv im Klimaschutz
Soziale Arbeit trifft virtuellen Raum
Früher an später denken
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}