Keine Nachteile für Arme!
Schon wieder erlebten der Süden und der Osten Deutschlands eine Hochwasserkatastrophe. Für die Menschen an der Elbe ist es nach der Jahrhundertflut 2002 das zweite Mal, dass Tausende evakuiert wurden, Wohnungen, Geschäfte und Infrastruktur zerstört und Schäden in Milliardenhöhe zu verzeichnen sind.
Bedrückend sind die Erfahrungen des Leides und einer scheinbaren Ausweglosigkeit bei den Flutopfern. Manche haben zum zweiten Mal Wohnung und Hausrat verloren. Darin liegt nicht nur ein oft erheblicher materieller Schaden. Der Verlust persönlicher Dinge und die Unsicherheit, wie es an diesem gefährdeten Lebensort weitergehen soll, lassen sich nicht einfach abschütteln.
Daneben stehen Erfahrungen, die uns dankbar machen. In den betroffenen Orten war eine große gegenseitige Unterstützung zu spüren. Manchmal geschah das in ganz neuen Formen: In Dresden beispielsweise organisierten junge Menschen per Social Media Hilfseinsätze an den bedrohten Deichen. Die schnelle Hilfe der Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen, darunter Caritas und Malteser, war wichtig für die Betroffenen. Sie reichte von technischen Geräten, der Beteiligung an Aufräumaktionen bis zur Beratung und Vermittlung von Hilfsprogrammen. Gut, dass Caritas international bundesweit zu Spenden aufrief. Zu den Erfahrungen, für die ich dankbar bin, gehört auch der große Einsatz der Caritasmitarbeiter(innen) in den direkt von der Flut betroffenen Einrichtungen, die evakuiert wurden, oder in den Caritas-Sozialstationen, die die notwendige Pflege trotz überschwemmter Straßen organisierten.
Und dann gibt es Erfahrungen, die nicht nur ärgern, sondern auf Änderung drängen. Es ist ein unwürdiges Spiel, wenn lange gerätselt werden muss, ob bei Menschen im ALG-II-Bezug die Hochwasserhilfe auf das Einkommen angerechnet und der Regelsatz entsprechend gekürzt wird. Zwar hat Sachsen das für die staatlichen Hilfen schnell ausgeschlossen. Für private Spenden existiert bis heute nur eine recht vage Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit, nach der die Anrechnungsgrundsätze des SGB II diesmal wohl ausgesetzt seien - oder vielleicht auch nicht, wenn es sich um Hausrat handelt.
Selbst wenn Anrechnungen in der Logik des SGB II liegen - das geht nicht! "Bis dat qui celer dat", wussten die Römer: "Wer schnell gibt, gibt doppelt." Etwas mehr Großherzigkeit steht unserem Gemeinwesen gut an, gerade im Umgang mit den Schwächsten. Das kann man in einem Sozialstaat auch zu einer gesetzlichen Norm machen. Die Flut unterscheidet nicht, ob ein Mensch Leistungsempfänger ist oder nicht. Die Erfahrungen des Leides wie auch der Solidarität sind uns allen gemeinsam.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.caritas-international.de/hilfeweltweit/europa/deutschland-mitteleuropa/hochwasser