Dritter Weg braucht keinen Streik
Bundesweit medienwirksam fanden nach einem Aufruf der Gewerkschaft Ver.di zwei sogenannte Warnstreiks in einer Caritasklinik in Ottweiler statt. Ziel der Gewerkschaft war der Abschluss von Tarifverträgen über Mindestbesetzungen in der Pflege. Die Beteiligung der Mitarbeitenden war - im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung - sehr gering. Der Klinikbetrieb wurde ohne Einschränkungen weitergeführt.
Arbeitskampfmaßnahmen sind nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes in den Einrichtungen und Diensten der Caritas nicht zulässig. Der Deutsche Caritasverband hat die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts zum Ausgleich von Zweitem und Drittem Weg so umgesetzt, dass Streiks nicht möglich sind. Im kircheneigenen System werden die Arbeitsbedingungen in einem eigenen Tarif, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR), gestaltet. Der Interessenausgleich zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden findet in paritätisch besetzten Kommissionen statt. Beschlüsse bedürfen einer Dreiviertelmehrheit. Erfolgt keine Einigung, steht anstelle des Streiks als gleichwertiger Konfliktlösungsmechanismus die verbindliche Zwangsschlichtung zur Verfügung.
Die AVR schaffen, im Gegensatz zur übrigen Sozialwirtschaft, nicht nur gute Arbeitsbedingungen mit hohen Entgelten und tariflichen Zusatzleistungen. Sie führen auch zu einer hohen Tarifbindung: 98 Prozent aller Einrichtungen und Dienste der Caritas arbeiten mit den AVR. Der Dritte Weg führt konsensorientiert zu guten Lösungen und braucht weder Streik noch Aussperrung.
Finanzierung nicht Gegenstand tariflicher Regelungen
Der Deutsche Caritasverband tritt auf Bundesebene für eine bessere Finanzierung der Pflege und damit auch für mehr Personal ein. Für eine nachhaltige Entlastung der Pflege müssen die notwendigen Mittel bereitgestellt und das Finanzierungssystem der Krankenhäuser geändert werden. Diese Finanzierungsthemen können jedoch nicht Gegenstand von tariflichen Regelungen sein.
Ver.di verbindet seinen Aufruf zum Streik mit der Anforderung einer besseren Personalausstattung in den Krankenhäusern. Dies ist ein Thema, das alle Krankenhäuser betrifft, nicht nur die in katholischer Trägerschaft. Nicht das kirchliche Arbeitsrecht verhindert bessere Arbeitsbedingungen, sondern die unzureichende Finanzierung der Pflege. Ver.di weiß das. Der Streikaufruf von Ver.di erweckt den Eindruck, dass die Gewerkschaft jedoch nicht an einer gemeinsamen Lösung in dieser wichtigen Frage interessiert ist.
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