Arbeit als Anreiz
Seit Jahren ist klar, dass es aufgrund des demografischen Wandels einen Mangel an Arbeitskräften geben wird. Und bereits jetzt fehlen Fachkräfte. Handwerk und Pflege leiden besonders darunter. Die Bundesregierung hat dies erkannt und ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Kann das die Lösung sein und ist dies gerecht und sinnvoll, wenn wir andererseits Tausende von Geflüchteten gezielt vom Arbeitsmarkt ausschließen?
Mit Blick auf die „irreguläre“ Migration nach Europa unterliegt vor allem die deutsche Migrationspolitik der Maxime „nur keine Anreize schaffen“. Als wichtigster Anreiz wird dabei die Chance auf Arbeit und Einkommen gesehen. Versuche, den Arbeits- und Ausbildungsmarkt auch für Geflüchtete mit weniger guter Bleibeperspektive zu öffnen, gibt es seit geraumer Zeit. Vor allem die sogenannte 3+2-Regelung, wer eine Ausbildung absolviert hat hinterher Anspruch auf eine zweijährige Duldung, geht in die richtige Richtung.
Faktisch kommen bisher nur wenige in diesen Genuss. Viele Geflüchtete werden durch die Verpflichtung, in einer AnkER-Einrichtung leben zu müssen, oder durch eine ungeklärte Identität von vornherein davon ausgeschlossen. Ziel ist es, die Ausreisebereitschaft, egal in welcher Phase des Verfahrens, durch die Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu forcieren. Dies funktioniert kaum. Im Gegenteil: Die mittellosen Menschen werden nicht nur in die Schattenwirtschaft gedrängt und driften vermehrt ab in Prostitution und Kriminalität. Hoffnungslosigkeit macht sich breit und trägt letzten Endes dazu bei, dass die „Ausgegrenzten“ den Lebensmut verlieren und sich aufgeben. Und: Wer seine Identität preisgibt oder einen Pass vorlegt, wird zur Belohnung abgeschoben.
Nicht in die Schattenwirtschaft drängen
Eine Alternative könnte sein, dass auch Geflüchtete ohne Schutzstatus, die, sofern möglich, bei der Klärung ihrer Identität mitwirken, eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis sowie Sprachkurse erhalten. Es würde die Pflicht entfallen, in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen, und der Lebensunterhalt während der Ausbildung würde gewährleistet.
Wer es schafft, eine Ausbildung zu absolvieren oder seinen Lebensunterhalt vorwiegend selbst zu finanzieren, erhält eine weitere Aufenthaltserlaubnis. Wer dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht schafft, denkbar wären drei Jahre, muss das Land wieder verlassen, sofern keine humanitären Gründe entgegenstehen.
Den Menschen sollten Anreize zur Mitwirkung und Zukunftsgestaltung gegeben werden, statt mit Sanktionen zu versuchen, eine nur schwer durchsetzbare Ausreisepflicht zu befeuern.
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