Im November 2019 wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Die Caritas setzt sich seit ihrer Gründung für Kinderrechte ein. In diesem Dossier stellen wir Ihnen zehn wichtige Kinderrechte vor.
Auch das psychische Wohlergehen gehört zum Kinderrecht auf Gesundheit. In den Psychosozialen Zentren der Caritas erhalten geflüchtete Kinder mit psychologischen Behandlungsbedarfen Unterstützung.
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Statt Ausgrenzung und spezieller Angebote möchten Kinder mit Behinderung und psychischen Erkrankungen Gleichberechtigung und Teilhabe an der Gemeinschaft. Eine inklusive Gesellschaft muss das Ziel sein.
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Die Hälfte aller Geflüchteten weltweit ist jünger als 18 Jahre. Kinder und Jugendliche fliehen vor Krieg, Not, Genitalverstümmelung, einer Zwangsrekrutierung als Kindersoldat oder Zwangsheirat.
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Einfacher gesagt: Kinder dürfen mitbestimmen. Der KTK-Bundesverband fördert die gleichberechtigte Mitwirkung der Kinder und die Vielfaltssensibilität in den katholischen Kindertageseinrichtungen durch ein Projekt.
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Jedes Kind hat das Recht darauf, von seinen Eltern erzogen und gefördert zu werden. Eltern müssen dafür sorgen, dass es ihren Kindern gut geht und sie ein liebevolles und sicheres Zuhause zu haben.
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Kinder dürfen nicht geschlagen werden. Das weiß – zum Glück – inzwischen fast jedes Kind – und auch jeder Erwachsene. Aber Gewalt hat viele Gesichter.
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