Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken, Ideen und Wünsche frei mitzuteilen
Artikel 12 und Artikel 13 formulieren eines der Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention: jedes Kind kann sich seine Meinung frei bilden und darf diese äußern. In Entscheidungen, die das Kind betreffen, muss diese Meinung berücksichtigt werden. Das sichern die Vertragsstaaten zu. In Verwaltungsprozessen und vor Gericht müssen betroffene Kinder also angehört werden. Daher spricht man auch vom "Recht auf Gehör".
In der UN-Kinderrechtskonvention ist vom Kind die Rede, "das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden". 2009 hat der UN-Kinderrechteausschuss klargestellt, dass dies nicht einschränkend zu verstehen ist: vielmehr verpflichtet das Kinderrecht Erwachsene, von anstehenden Entscheidungen betroffene Kinder so zu informieren, dass sie ihre Meinung auch tatsächlich bilden können.
In der Kindertagesbetreuung betreffen - wie in allen Bildungseinrichtungen - fast alle Entscheidungen Kinder. Auch sie erfüllen das Kinderrecht erst dann, wenn Kinder an diesen Entscheidungen beteiligt sind. Daher ist seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für Kindertageseinrichtungen, wie Information von und Mitbestimmung durch Kinder im pädagogischen Alltag verwirklicht werden können.
Mit dem Projekt "Demokratie in Kinderschuhen. Mitbestimmung und Vielfalt in katholischen Kitas" unterstützt der KTK-Bundesverband Ansätze zur gleichberechtigten Mitbestimmung in den katholischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Das Projekt ist Teil des Kooperationsprojekts "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung". Es wird im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" durch das Bundesfamilienministerium gefördert.