Jedes Kind hat das Recht auf Schutz auf der Flucht
Viele von ihnen werden dabei Zeug(inn)en oder auch Opfer von Gewalt und Missbrauch. In Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wird daher ein angemessener Schutz und Hilfe für die Minderjährigen gefordert. Dabei geht es um die Unterbringung und Versorgung mit Nahrungsmitteln oder Kleidung, aber auch um die Unterstützung bei der Suche nach den Eltern und Familienangehörigen. Scheitert der Versuch, Angehörige ausfindig zu machen, muss der Staat dafür sorgen, dass das Kind denselben Schutz erhält wie ein einheimisches Kind, das aus seiner Familie herausgelöst wurde.
Zugang zu Bildung im Asylverfahren auf das Notwendigste beschränkt
In Deutschland gilt die UN-KRK für nicht-deutsche Kinder erst seit 2010 uneingeschränkt. Seither gab es einige positive Effekte. Beispielsweise werden unbegleitet eingereiste Minderjährige (UMF) unmittelbar nach ihrer Einreise von den Jugendämtern in Obhut genommen, betreut und untergebracht. Allerdings gibt es immer noch viel Verbesserungsbedarf. So ist etwa der Familiennachzug von Eltern und Geschwistern zu UMF nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Ferner ist geflüchteten Kinder und Jugendlichen im Asylverfahren der Zugang zu Bildung in einigen Bundesländern auf das Notwendigste beschränkt und die Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften sind nicht auf die Bedarfe von Minderjährigen ausgerichtet.
Um die Rechte von Kindern zu stärken, setzt sich der Deutsche Caritasverband auf sozialpolitischer Ebene anwaltschaftlich für ihre Belange ein. Verschiedene Dienste und Einrichtungen der Caritas wie etwa die Jugendmigrationsdienste oder psychologische Beratungsstellen für traumatisierte Kinder unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, Kinderrechte einzufordern und wahrzunehmen. Unbegleitet eingereiste Minderjährige werden in Erziehungshilfeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft und Trägerschaft der Caritas auf ein eigenständiges Leben als Erwachsene vorbereitet. Für eine stärkere kulturelle Teilhabe von geflüchteten Kindern und Jugendliche setzen sich die ehren- und hauptamtlich Engagierten der youngcaritas in diversen Projekten ein.
Im Ausland setzt sich der Deutsche Caritasverband mit seinem Hilfswerk Caritas international für die Rechte von Kindern in Krisen- und Katastrophengebieten ein.