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Häufig gestellte Fragen zur Lohn- und Gehaltspfändung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Schuldnerberatungen immer wieder gestellt bekommen.

Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung

Wann kommt es zu einer Lohn- und Gehaltspfändung?

Ein Gläubiger wird immer dann versuchen Ihr Einkommen wie z. B. Lohn, Gehalt, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu pfänden, wenn er vermutet, dass Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt.


  • Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzen. Titel sind z. B. Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden. Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen kann keine Pfändung erfolgen.
  • Ist der Gläubiger eine Behörde, wie z. B. Finanzamt, Arbeitsamt, GEZ oder gesetzliche Krankenkasse, ist die Forderung bereits durch den Bescheid wie z. B. Gebühren-, Steuer- oder Rückforderungsbescheid tituliert.
Wie verläuft die Lohn- und Gehaltspfändung und mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?

Auf der Grundlage des Titels beantragt der Gläubiger beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).

Der PfÜb wird dem Drittschuldner zugestellt. Drittschuldner ist die Stelle, woher Sie Ihr Einkommen beziehen. Der Gläubiger muss also vorher wissen, von wem Sie Ihr Einkommen erhalten.

Ist der Gläubiger eine Behörde, wird die Pfändung über die zuständige Vollstreckungsstelle der Behörde, wie z. B. Hauptzollamt oder Finanzamt veranlasst. Diese erlässt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, welche genau wie ein PfÜb wirkt.

Ihr Arbeitgeber ist nur als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Anteil Ihres Netto-Einkommens an den Gläubiger zu überweisen.

Was ist pfändbar? Was ist unpfändbar?

Wie viel monatlich gepfändet wird, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und der Anzahl der Personen, für die Sie zum Unterhalt verpflichtet snd, also für Kinder und Ehepartner.

Anhand der Pfändungstabelle können Sie die Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Betrag ermitteln. Die Pfändungstabelle bekommen Sie bei Ihrer Schuldnerberatung oder finden Sie in unserem Faktenblatt Lohnpfändung. 

Wie kann ich meine Pfändungsfreigrenze anheben lassen?
  • Der formlose Antrag wird schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht gestellt.
  • Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beschluss dem Drittschuldner (z.B. Arbeitgeber, Bank) zugestellt wird.
  • Für die Antragsstellung gibt es keine Antragsfrist.
  • Auf dem Antrag muss das gerichtliche Geschäftszeichen sowie Angaben über den Pfändungsgläubiger und Ihren Arbeitgeber angegeben sein.
  • Nur die im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Sie für jede Pfändung, die bei Ihrem Arbeitgeber vorliegt, einen gesonderten Pfändungsschutzantrag stellen müssen.
  • Dem Antrag sollte eine Bescheinigung hinsichtlich der Höhe des notwendigen Lebensbedarfs beigefügt werden (Sozialamt).
  • Der Gerichtsbeschluss ist in der Regel kostenfrei.
  • Wird Ihr Einkommen von einem öffentlichen Gläubiger gepfändet, ist der Antrag bei der Vollstreckungsstelle der Behörde zu stellen. Zu dem Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze sollte immer die einstweilige Einstellung der Pfändung beantragt werden. Dadurch wird dem Vollstreckungsgericht eine besondere Eilbedürftigkeit signalisiert.
  • Nach Erhalt des Festsetzungsbeschlusses können Sie innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Wie und wo erhalte ich eine Bescheinigung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums?

Diese Bescheinigung ist eine fiktive Sozialhilfeberechnung, die Sie über das Sozialamt erhalten. Informieren Sie den zuständigen Sachbearbeiter darüber, dass Sie keine Auszahlung von Sozialleistungen anstreben. Im Gegenteil, Sie wollen eine zu Ihrem unpfändbaren Lohnanteil ergänzende Sozialhilfe vermeiden. Liegt der fiktive Sozialhilfebetrag über dem unpfändbaren Einkommen, so haben Sie eine gute Chance, dass Ihre Pfändungsfreigrenze vom Gericht erhöht. wird.

Möchten Sie beim Sozialamt Ihren sozialhilferechtlichen Bedarf berechnen lassen, so legen Sie diesem folgende Unterlagen vor:

  • Mietvertrag
  • letzte Jahresendabrechnung der Stadtwerke
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
  • letzte Rechnung der Haftpflicht- und Hausratsversicherung
  • Verdienstbescheinigung (z. B. letzte Lohnabrechnung, Rentenbescheid etc.)
  • Kostennachweise im Krankheits- oder Behindertenfall
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeit

In der Bescheinigung über das sozialhilferechtliche Existenzminimum sollten anerkannt sein:

  • Regelleistungen für die Bedarfsgemeinschaft
  • Pauschale für einmalige Leistungen (z. B. Kleidung, Hausrat, Wohnungsinstandhaltung)
  • Mehrbedarfszuschläge (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte, Kranke)
  • Kosten der Unterkunft (Mietkosten in tatsächlicher Höhe, aber nicht mehr als Unterkunftskosten in angemessenem Umfang)
  • Nebenkosten, z. B. Heizkosten, sonstige umlagefähigen Betriebskosten, (Nachforderungen von Betriebskosten)
  • Unterhaltszahlungen für nicht im Haushalt lebende Personen
  • Unterhaltsleistungen gegenüber nicht eigenen Kindern, die im eigenen Haushalt leben (sog. Patchworkfamilien)
  • Einkommensabzüge (z. B. notwendige Beiträge für Berufsverbände, Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung, berufsbedingte Kosten der Kinderbetreuung)
  • Freibeträge für Erwerbstätigkeit
  • GEZ-Befreiung
  • Versicherungspauschale

Das Vollstreckungsgericht ist nicht an die Bescheinigung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums des Sozialamtes gebunden, sondern kann selbst die Höhe des individuellen Bedarfs bestimmen. So kann es zum Abzug oder zur Änderung in der gerichtlichen Anerkennung einzelner Positionen der Garantiebescheinigung kommen.

Ergänzender Anspruch auf Sozialleistungen

Sollte die Bearbeitung Ihres Antrages länger dauern, können Sie in akuter Notlage ergänzend ALG II beantragen.

Was ist eine Abtretung?

Banken verlangen in der Regel bei einem Kreditabschluss die Unterzeichnung einer so genannten Sicherungsabtretung (vgl. § 400 Bürgerliches Gesetzbuch). Die häufigste Form der Sicherungsabtretung ist die Lohn- und Gehaltsabtretung. Prüfen Sie in Ihrem Kredit- oder Darlehnsvertrag, ob dieser Passus von Ihnen unterzeichnet wurde.

Die Abtretung ist eine freiwillige Willenserklärung, in der Regel sind jedoch bei der Vergabe von Krediten bereits Abtretungsklauseln im Vertrag enthalten.

Auch Inkassobüros versuchen häufig, die Unterschrift für eine Abtretung zu erhalten. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie sich bei der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle informieren.

Mit der Abtretungsunterzeichnung will sich der Gläubiger schon frühzeitig den pfändbaren laufenden Lohn- und Gehaltsanteil sichern. Sollten Sie den Zahlungen der Kreditraten nicht mehr nachkommen, so kann der Gläubiger allein durch Vorlage der Abtretungserklärung beim Arbeitgeber den pfändbaren Betrag Ihres Lohnes verlangen.

Im Gegensatz zu der Lohnpfändung wird hier kein Vollstreckungsverfahren durchlaufen und es wird kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss benötigt. Der Gläubiger kann mit der Abtretungserklärung also viel schneller an Ihren pfändbaren Lohnanteil kommen.

Sollten Sie eine Abtretungsklausel unterzeichnet haben, so lassen Sie diese auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit hin prüfen.

Ist die Abtretung gültig?

In der Vergangenheit war die Wirksamkeit von Lohnabtretungsklauseln lange umstritten. Der BGH hat im Jahre 1989 und im Jahre 1992 klargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen solche Abtretungen wirksam sind. Insbesondere ältere, vor 1993 vereinbarte Lohnabtretungen sind daher unbedingt auf ihre Rechtswirksamkeit zu überprüfen. Aber auch jüngere Abtretungsklauseln aus den letzten Jahren sollten anhand der vom BGH entwickelten Kriterien kontrolliert werden.

Sollten Sie Zweifel an der Rechtswirksamkeit der von Ihnen erklärten Abtretung haben, so wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Welche Leistungen können abgetreten werden?
  • pfändbare Lohn- und Gehaltsanteile
  • Kapitallebensversicherungen
  • Guthaben aus dem Lohnsteuer- oder Einkommenssteuerjahresausgleich
Abtretungsgrenze bei Gehaltsabtretungen

Wie bei der Lohn- und Gehaltspfändung kann nur der pfändbare Lohnanteil an den Gläubiger abgetreten werden. Dies bedeutet, dass mit dem bereinigten Nettoeinkommen unter Berücksichtigung Ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen der pfändbare Anteil gem. der Pfändungstabelle (§850c ZPO) berechnet wird. Eine aktuelle Pfändungstabelle erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle oder finden Sie im Internet unterSymbol für externen Linkwww.meine-schulden.de in der Rubrik Service "Übersichten + Berechnungen".

Muss mein Arbeitgeber die Abtretung anerkennen?

In einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung kann die Anerkennung der Abtretung ausgeschlossen sein.

Abtretungen und Pfändungen konkurrieren miteinander und untereinander. Entscheidend für den Vorrang von Abtretungen ist das Unterzeichnungsdatum, von Pfändungen das Zustellungsdatum des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Tipps
  • Eine Lohn- oder Gehaltspfändung ist kein Kündigungsgrund.
  • Wenn Sie mit einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung rechnen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber besser vorab.
  • Sollte ein Gläubiger Ihren Einkommensnachweis verlangen, ist es unter Umständen ratsam, die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber und Ihre Bankverbindung darauf zu schwärzen.
  • Überlegen Sie genau, bevor Sie eine Lohnabtretung unterschreiben. Achtung: Auch in Schuldanerkenntnissen kann eine Abtretung enthalten sein.
  • Prüfen Sie im Fall der Lohnpfändung oder Lohnabtretung, ob alle unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt sind.
  • Im Einzelfall können Sie Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze beim Gericht stellen, wenn Sie vom unpfändbaren Einkommen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Lassen Sie von Ihrer Schuldnerberatung prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

Lohnpfändung – was nun?

PDF | 357,6 KB

Informationen zur Lohnpfändung, gültig ab 01.07.2019

Das Faltblatt informiert, was bei einer bestehenden oder drohenden Lohnpfändung getan werden kann und enthält die ab 01.07.2019 gültigen Pfändungstabelle.

Häufig gestellte Fragen rund ums Thema Schulden

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