Eingliederungsleistung, Eingliederungsvereinbarung
Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden vom Fallmanager des zuständigen Jobcenters durch sogenannte Eingliederungsleistungen bei der Jobsuche unterstützt. Dazu gehören unter anderem die "Ein-Euro-Jobs", die Übernahme von Bewerbungskosten und Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Auch die Kosten für Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung können übernommen werden, wenn dies für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist.
Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, wird zwischen dem Jobcenter und dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger einvernehmlich in einem Vertrag, der sogenannten Eingliederungsvereinbarung, festgehalten. Sie umfasst zum einen die Leistungen, die das Jobcenter zu erbringen hat, und zum anderen die Bemühungen, die der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu unternehmen hat. Wer die vereinbarten Pflichten nicht einhält, muss mit einer Kürzung seines ALG II rechnen (Sanktion).
Die Eingliederungsvereinbarung wird in der Regel für sechs Monate geschlossen.