Glossar: Sozialrecht
Darlehen (Arbeitslosengeld II)
Das Arbeitslosengeld II ist ein Pauschalbetrag. Die Leistungsberechtigten müssen damit eigenverantwortlich wirtschaften und auch größere Ausgaben (Kleidung, Schuhe, Reparaturkosten, ...) damit bestreiten. Wem das nicht gelingt, der kann bei seinem Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen wird getilgt, indem monatlich 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs abgezogen und weniger ausgezahlt werden.