AnkER-Zentren
Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018 auftauchende Bezeichnung AnkER ist eine Abkürzung für „Ankunft, Entscheidung und Rückführung”. In sogenannten AnkER-Zentren sollen Schutzsuchende untergebracht werden bis ihr Asylantrag positiv beschieden wurde und ausziehen dürfen oder sie nach einer Ablehnung ihres Asylantrags freiwillig ausreisen bzw. direkt aus dem AnkER-Zentrum abgeschoben werden.
In AnkER-Zentren sollen alle zuständigen Behörden - wie das Arbeitsamt, die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder das Jugendamt - unter einem Dach arbeiten. Politisches Ziel ist es dabei, Asylverfahren zu beschleunigen und dann ggf. auch für rasche Abschiebungenzu sorgen.
Seit August 2018 wurden für die Aufnahme von Schutzsuchenden so genannte Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren (kurz: "AnkER-Zentren") und vergleichbare Einrichtungen geschaffen. Stand Juli 2021 gibt es acht AnkER-Zentren in Bayern, Sachsen und im Saarland. Allerdings existieren funktionsgleiche Einrichtungen auch in weiteren Bundesländern.