Abschiebebeobachtung
Ziel der Abschiebungsbeobachtung ist es, strukturelle Missstände zu identifizieren, zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten beizutragen und den Vorgang und Vollzug von Rückführungen transparenter zu machen. Aktuell gibt es an fünf deutschen Flughäfen (Berlin Tegel und Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg) eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung. Im Rahmen der Abschiebungsbeobachtung begleitet ein/e Abschiebungsbeobachter/in ausgewählte Abschiebungen ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der abzuschiebenden Person im Rückführungsbereich des Flughafens bis zum Abflug ins Zielland. Ergänzend findet auf Grundlage dieser Fälle ein Austausch über den Vollzug von Flugabschiebungen im jeweiligen Flughafenforum, einem Gremium aus Vertreter(inne)n von staatlichen Behörden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, statt.