finanziell tragbar sein, für die private Pflege die berufliche Tätigkeit zu reduzieren.
Das Familienpflegezeitgesetz ist ein weiterer Baustein, familienfreundliche Ansätze in Unternehmen zu fördern und diese auf die Bedürfnisse von Beschäftigten auszuweiten, die pflegebedürftige Angehörige betreuen und versorgen. Die Möglichkeit der zeitweisen Arbeitszeitreduzierung, die mit einem Lohnvorschuss gekoppelt ist, kann pflegenden Angehörigen im Einzelfall neue Möglichkeiten eröffnen. Zudem vermag der Anreiz der staatlichen Förderung bei einzelnen Arbeitgebern die Bereitschaft zu betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen zur Familienpflegezeit erhöhen.
Zusammenfassend betont der Deutsche Caritasverband folgende Punkte:
1. Der Deutsche Caritasverband fordert einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, denn sonst sind die Beschäftigten auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers zum Abschluss von einzelvertraglichen Regelungen oder auf tarifliche Vereinbarungen angewiesen.
2. Bei der administrativen Umsetzung der Familienpflegezeit sollte es sich um ein möglichst einfaches und flexibles Modell handeln. Der DCV schlägt vor, eine direkte Darlehensgewährung im Verhältnis Beschäftigte - Bundesamt einzuführen. Ein solches Modell macht transparent, dass es sich letztlich um eine individuelle Kreditaufnahme handelt und eröffnet den Arbeitnehmer(inne)n bessere Möglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel. Darüber hinaus ließen sich ohne das ?Dreiecksverhältnis? der administrative Aufwand und das Umsetzungsrisiko vor allem in Klein- und mittleren Betrieben minimieren und damit die Akzeptanz für die Familienpflegezeit stärken.