Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist aktuell nur für Pflegekräfte aus dem Ausland möglich, die eine zweijährige Ausbildung absolviert haben. Der Deutsche Caritasverband macht sich dafür stark, Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
Die vollständige Stellungnahme steht unten zum Download bereit.