Am 14. Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Die EU-Kindergarantie zielt darauf ab, die soziale Ausgrenzung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verhindern, indem der Zugang bedürftiger junger Menschen zu wesentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden soll. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, bedürftigen Kindern einen effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zur Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum zu garantieren.
Als Zielgruppe zu berücksichtigen sind nach Vorgabe des Rates der Europäischen Union insbesondere solche Kinder, die in besonderem Maße von Benachteiligung, Diskriminierung und Kinderarmut betroffen sind. Hierzu zählen laut EU-Ratsempfehlung insbesondere obdachlose Kinder oder Kinder, die von gravierender Wohnungsnot betroffen sind, Kinder mit Behinderungen, Kinder mit psychischen Gesundheitsproblemen, Kinder mit Migrationshintergrund, geflüchtete Kinder, Kinder, die einer ethnischen Minderheit angehören, Kinder in alternativen Formen der Betreuung, insbesondere in Betreuungseinrichtungen, sowie Kinder in prekären familiären Verhältnissen.
Die Umsetzung der EU-Kindergarantie in den Mitgliedsstaaten erfolgt mittels Nationaler Aktionspläne. Federführend in Deutschland ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das derzeit am Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" arbeitet. Der Deutsche Caritasverband e.V. begleitet diesen Prozess aktiv und hat gemeinsam mit seinen Fachverbänden BVkE, CBP, IN VIA, KTK und SkF seine wichtigsten Empfehlungen in einem Positionspapier veröffentlicht. Diese reichen vom Ausbau der Frühen Hilfen und Lotsensysteme bis hin zu einer besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.