Das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) stellt aus Sicht der Caritas wichtige Weichen für eine bessere pflegerische und medizinische Versorgung. Der Deutsche Caritasverband kommentiert die unterschiedlichen Regelungsbereiche gemeinsam mit seinen Fachverbänden Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd), Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), Bundesverband Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu), Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V. (CKR) sowie die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG Müttergenesung). Das Gesetz schafft auch Regelungen im Hinblick auf pandemiebedingte Sondertatbestände. Der Caritasverband begrüßt, dass mit dem Gesetz beim Pflegeunterstützungsgeld die Folgen der Pandemie berücksichtigt werden, er dringt allerdings mit Nachdruck darauf, auch in anderen Bereichen - insbesondere bei den Schutzschirmen für die Rehaeinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen - die entsprechenden notwendigen Regelungen zu schaffen. Insbesondere für den Ausgleich der mit der Umsetzung der Nationalen Teststrategie verbundenen Personalmehrkosten muss eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden. Der Schutz besonders vulnerabler Personengruppen ist eine originäre Aufgabe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Stellungnahme
Berlin
Versorgungsverbesserungsgesetz-GPVG
Erschienen am:
11.11.2020
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Karlstraße 40
79104 Freiburg