Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), Katholischer Krankenhaus-verband (kkvd), Caritas Suchthilfe (CaSu), Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha sowie die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung begrüßen viele der Neuregelungen des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes. Die fortschreitende Verbreitung des Coronavirus macht deutlich, dass gerade für die Wintermonate 2020/21 neue Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden müssen, die auf den Erfahrungen mit der ersten Welle im Frühjahr ebenso wie auf erweiterten wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Monate aufsetzen. Für den Deutschen Caritasverband (DCV) steht der Erhalt der sozialen und Gesundheitsinfrastruktur und ihre Ertüchtigung für die Anforderungen der Pandemie im Zentrum der politischen Erfordernisse. Die Arbeitsfähigkeit seiner Einrichtungen und Dienste zu erhalten und damit die Versorgung von erkrankten und oder besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu sichern, ist für den DCV zentraler Maßstab eigener Anstrengungen ebenso wie seiner Erwartungen an die Politik. Dabei sind Prävention, Verlangsamung des Infektionsgeschehens und Nachverfolgbarkeit der Infektion wichtige Teilaspekte einer strategischen Bevölkerungsschutzpolitik, die soziale Teilhabe und Gesundheitsschutz gemeinsam verfolgt.
Stellungnahme
Berlin
Drittes Bevölkerungsschutzgesetz
Erschienen am:
11.11.2020
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
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79104 Freiburg