Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung
04.11.2019
Herausgeber:Karlstraße 40
79104 Freiburg
Klimaschutz muss auch für einkommensschwächere Gruppen bezahlbar sein. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Caritasverband die Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld ausdrücklich. Da die Preisanstiege durch den im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Anstieg der Festpreise für Zertifikate von 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 auf 35 Euro im Jahr 2025 nicht absehbar sind, fordert der DCV eine jährliche Überprüfung der Höhe der CO2-Komponente ab dem Jahr 2022.
Die Einführung einer CO2-Komponente macht die Umsetzung einer Klimakomponente, die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, nicht überflüssig. Damit einkommensschwache Haushalte auch energetisch sanierte Wohnungen mieten können bzw. nach einer Sanierung nicht ausziehen müssen, ist zwingend die schnelle Einführung einer Klimakomponente erforderlich.
Klimaschutz und Energiesparen dürfen für Menschen im Niedrigeinkommensbereich nicht für "Verteuerung" und "Luxus" stehen. Das Caritas-Projekt Stromsparcheck zeigt, wie bedeutend Energieberatung für die Unterstützung von Energiespar-Vorhaben ist. Der Deutsche Caritasverband schlägt deshalb ergänzend vor, eine kostenlose Energieberatung für Wohngeldbeziehende anzubieten, damit auch Menschen mit geringerem Einkommen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können.