Ab 2025 soll laut Koalitionsvertrag jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Dies soll ungleich verteilte Chancen auf Bildung ausgleichen helfen, Familien durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf entlasten und Müttern und Vätern gleichermaßen eine auskömmliche Erwerbstätigkeit ermöglichen. Dafür wird das Betreuungsangebot stark ausgebaut. Leistungserbringer sollen die Schulen sowie die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein. Der Deutsche Caritasverband begrüßt dieses Vorhaben. In unserem Debattenbeitrag formulieren wir Kernanliegen für eine qualitätsvolle Erziehung, Bildung und Betreuung. Der Rechtsanspruch sollte unseres Erachtens so gestaltet sein, dass er die Entwicklung der Kinder in einem umfassenden Bildungs- und Teilhabeverständnis fördert. In der Umsetzung ist auf Freiräume und Partizipationsmöglichkeiten für die Kinder zu achten, auf geeignetes Personal, angemessen ausgestattete Räume, inklusiv ausgerichtete pädagogische Konzepte. Wichtig ist, dass die je nach Bundesland und Region sich unterscheidenden Angebote gleichwertig gestaltet werden. Dafür sollte ein für Schulen und Horte gleichermaßen geltender Rahmen mit fachlich begründeten Standards für die Erziehung, Bildung und Betreuung entwickelt werden.
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal sind differenzierte Fach- und Personalkonzepte für multiprofessionelle Teams unter Berücksichtigung des Fachkräftegebots (§ 72 SGB VIII). Zur Gewinnung ehrenamtlich Engagierter für die Ganztagsangebote bedarf es eigener Anstrengungen. (30.07.2020)