Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten
28.05.2019
Herausgeber:Vorstandsbereich Sozial- und Fachpolitik
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Kinder und Jugendliche im Asylverfahren sollten aus Kindeswohlgründen möglichst früh einen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch nehmen können. Dafür spricht sich der Caritasverband in dem angehängten Positionspapier „Zugang von Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe” aus und wirbt gleichzeitig dafür, die Familien und ihre Kinder beim Zugang zu den Angeboten zu unterstützen.
Eine Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen von den Unterstützungsmöglichkeiten des SGB VIII profitieren können, ist, dass sie von den öffentlichen wie auch freien Trägern als Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe erkannt und ihre Unterstützungsbedarfe berücksichtigt werden. Um die Nutzung der Hilfen voranzutreiben, ist es zudem wichtig die Familien noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen über die Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.