Beratungs- und Hilfeangebote für von sexualisierter Gewalt Betroffene
Hotlines und Hilfsangebote in der Krise
- Bundeshilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": kostenlos unter: 08000 116 016 (rund um die Uhr, täglich), Online-Beratung: www.hilfetelefon.de
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: kostenlose und anonyme Beratung unter: 0800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr: 9-14 Uhr, Di und Do: 15 bis 20 Uhr), Online-Beratung unter www.save-me-online.de
- Beratungsstellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen: www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html
- Bundesbeauftragte für Missbrauch: www.kein-kind-alleine-lassen.de
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 (kostenfrei von Handy und Festnetz, Mo-Sa 14-20)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.kindergesundheit-info.de/coronavirus-elterninformationen
- Nationales Zentrum frühe Hilfen: https://www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/
- Muslimisches Seelsorgetelefon 24 Stunden unter: 030 4435 09821, dienstags auch auf Türkisch
- Ökumenisches Corona-Seelsorgetelefon von 8 bis 24 Uhr unter: 030 403 665 885
Gegen sexuelle Gewalt: Datenbank zeigt Hilfen gegen sexuelle Gewalt in Ihrer Region
Wichtig ist, die passende Therapie oder Beratung für sich zu finden.
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: www.hilfeportal-missbrauch.de/nc/adressen/hilfe-in-ihrer-naehe/kartensuche.html
Stiftung Anerkennung und Hilfe - Leid und Unrecht in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.
Um Stiftungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten zu können, müssen sich Betroffene bisher spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden. Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 28.November 2018 für den Bund die notwendigen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 31.Dezember 2020 geschaffen.
Link: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
In wenigen Schritten zur benötigten Hilfe
Wurden Sie von einer anderen Person durch Schläge, Tritte, Würgen oder auf andere Art und Weise verletzt? Hat jemand bei Ihnen in sexueller Hinsicht eine Grenze überschritten? Beleidigt Sie jemand, schreit Sie an, droht Ihnen oder macht Sie bei anderen schlecht?
Diese Internetseite soll Ihnen dabei helfen, Einrichtungen in Ihrer Nähe zu finden, die sich darauf spezialisiert haben Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind. Vor Ort arbeiten Menschen, die Sie unterstützen, Ihnen weiterhelfen und mit denen Sie über das, was passiert ist, reden können. Brauche ich eigentlich Hilfe? Reden Sie darüber, auch wenn es Ihnen verboten wurde! Reden Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen. Holen Sie sich Hilfe!
Zur Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten: www.odabs.org
Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen nach Opferentschädigungsgesetz
Schon vor einigen Jahren wurde eine Reform des Sozialen Entschädigungsrechts angekündigt, zu dem auch das Opferentschädigungsgesetz gehört. Vor dem Jahr 2020 wird eine Neufassung jedoch voraussichtlich nicht in Kraft treten.
Mehr Informationen: https://beauftragter-missbrauch.de/recht/schadensersatz-und-entschaedigung/leistungen-nach-dem-opferentschaedigungsgesetz/
Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" und das "Ergänzende Hilfesystem im institutionellen Bereich"
Zur Unterstützung von Betroffenen bei der Linderung der Folgen sexuellen Missbrauchs hat die Bundesregierung am 1. Mai 2013 den Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" als ersten Teil des so genannten "Ergänzenden Hilfesystems" aufgelegt.
Mehr Informationen: https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/weitere-hilfen/