Religiöses Leben in Wahrheit und Toleranz
Nehers Beitrag ist auch Teil der Debatte im Berliner Tagesspiegel zum Thema "Religion - Gefährdet sie den gesellschaftlichen Frieden?".DCV
Die brutalen Attentate islamistischer junger Männer auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der französischen Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" haben viele Debatten angestoßen, die uns noch lange beschäftigen werden. Gerade einem gläubigen Menschen stellt sich die Frage, wie religiöser Glaube zu solchen Taten motivieren, sie gar rechtfertigen kann. Was für ein religiöses Selbstverständnis begünstigt den Einsatz von Gewalt gegen andere Menschen? Dabei wäre es zu kurz gegriffen, dies nur bezogen auf den Islam zu diskutieren. Angesichts vieler Konflikte weltweit, in denen religiöse Motive zumindest eine Rolle spielen, stellt sich für jede Religion die Frage nach dem Verhältnis der eigenen religiösen Wahrheit und ausgeübter Gewalt. Wie kann das Zusammenleben von Menschen gelingen, die unterschiedlichen Weltanschauungen angehören und damit unterschiedlichen Wahrheitsansprüchen anhängen? In unserem Land stellt sich diese Problematik vor dem Hintergrund eines säkularen Staates, der sich Religionen gegenüber neutral, wenn auch kooperierend verhält.
Die Themen, die sich angesichts einer Radikalisierung im Kontext des Islams aufdrängen, sind sicherlich nicht neu. Gleichwohl tut unsere Gesellschaft gut daran, diesen Fragen nicht auszuweichen. Wenn junge Menschen aus ihrem Glauben heraus zu Waffen greifen, um etwas zu verteidigen, was sie als wahr erkannt haben, stellen sich mehr Fragen als nur diejenige, wie durch ein Mehr an Sicherheit künftig solche Attentate verhindert werden könnten.
Religiöse Wahrheit und Gewalt
Der unmittelbar nach den Attentaten im Januar dieses Jahres reflexhaft vorgebrachte Satz, dass solche Gewalttaten von Islamisten nichts mit dem Islam zu tun haben, greift zu kurz. Jede Religion, und dies gilt auch für das Christentum, muss sich damit auseinandersetzen, wenn Gewalt von Menschen ausgeübt wird, die sich selbst auf diese Religion berufen. Dass das Christentum unzählige Beispiele für Gewalt, Unrecht und Leid im Namen des Kreuzes kennt, muss nicht eigens erwähnt werden.
Es gibt unzählige Beispiele fataler Konsequenzen, wenn Menschen im Glauben handeln, die Wahrheit einer religiösen Botschaft mit allen Mitteln verbreiten oder meinen, sie verteidigen zu müssen. Eine religiöse Wahrheit, die mehr zu zählen scheint als menschliches Leben und die Gewalt im Namen einer höheren Gerechtigkeit rechtfertigt, ist jedenfalls kritisch zu hinterfragen.
Hierfür gibt es auch im Christentum populäre Beispiele, die in Vergessenheit geraten sind. Augustinus und Thomas von Aquin prägten auf ihre je eigene Weise über Jahrhunderte hinweg das theologische und kirchliche Denken, Handeln und Leben. Neben den positiven Entwicklungen, die sie angestoßen haben, finden sich aber auch Texte, die uns heute befremdlich erscheinen, wenn beide darin beispielsweise mit andersgläubigen oder vom Glauben abgefallenen Menschen nicht zimperlich umgehen. Zwang1 und Todesstrafe2 erscheinen hier unter Umständen als gerechtfertigtes Mittel, den wahren Glauben zu verteidigen.3
Diese fatale Wirkung religiöser Gewissheiten scheint besonders dann in Religionen zu wirken, wenn religiöse Wahrheiten und Regeln, die das menschliche Zusammenleben ordnen, im Sinne von direkt offenbarten Gesetzen verstanden und weitergegeben werden. Sie gelten dann nicht aufgrund ihres Gehalts oder weil sie inhaltlich einsichtig sind, sondern ausschließlich aufgrund der göttlichen Autorität.4 So verstandene religiöse Gesetze sind wegen ihrer Herkunft der Welt enthoben. Sie sind bedeutender als weltliche Regeln und damit höher zu gewichten als innerweltliche Widersprüche und Argumentationen.5 Wer so argumentiert, rechnet weder mit dem Menschen und seiner sozialen Befindlichkeit noch mit geschichtlichen Zufällen und Entwicklungen. Gesetze, die einem göttlich offenbarten Buch wörtlich entnommen werden und nicht auf ihren historischen Entstehungskontext untersucht werden dürfen, bergen immer ein großes Gewaltpotenzial in sich. Die Entwicklung der historisch-kritischen Betrachtung und Reflexion biblischer Texte, wie wir sie im Christentum heute kennen, können vor diesem Hintergrund nicht hoch genug gewürdigt werden. Bis die Texte des Alten und Neuen Testaments historisch-kritisch betrachtet werden durften, war es jedoch ein langer Weg.
Aber auch die Frage, wie sich göttliche Offenbarung versteht, ist vor diesem Hintergrund von entscheidender Bedeutung. Es ist ein Unterschied, ob von dem Gottesbild eines strengen autoritären, befehlenden Gottes ausgegangen wird oder von einem Gott, der in Jesus von Nazareth Mensch wird und unter den eingeschränkten menschlichen Bedingungen zu den Menschen seiner Zeit von Gottes Botschaft spricht.6 Während im ersten Fall Gehorsam die einzig angemessene Form gläubigen Handelns ist, rechnet man im zweiten Fall mit Lernprozessen und Zufällen. Jede Generation und damit auch das Lehramt ist damit neu herausgefordert, darüber ins Gespräch zu kommen, was die Botschaft Jesu konkret für das Handeln der Christen in der jeweiligen Zeit bedeutet.
Die Entwicklung im Christentum zu einem solchen Gottesbild dauerte bis ins 20. Jahrhundert und scheint in Teilen unserer eigenen Religion bis heute noch nicht abgeschlossen. Religionen sind keine statischen Gebilde. Sie sind plural und verändern sich. Sie werden mit geschichtlichen Ereignissen und Erfahrungen konfrontiert, die Menschen früherer Generationen vielleicht gar nicht kannten.
Religionen unterliegen Lernprozessen, wenn Platz für Reflexion und Auseinandersetzung ist. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit Gewalt, die im Namen einer religiösen Wahrheit geschieht. Dass dies kein leichtes Unterfangen ist, liegt auf der Hand. Dennoch ist sie nötig um des Unrechts willen, das Menschen unter dem religiösen Deckmantel angetan wurde und wird. Auch wenn es im Namen einer höheren Wahrheit geschieht: Schmerz, Leid und Unrecht bleiben Schmerz, Leid und Unrecht. Dass keine göttliche Weisung Gewalt rechtfertigen kann, ist eine Erkenntnis, die wir im Christentum nicht primär der eigenen innerreligiösen theologischen Auseinandersetzung verdanken, sondern der Kritik der Aufklärung. Auch wenn man heute über diesen Reflexionsschritt aus religiöser Sicht dankbar sein muss – der hierfür notwendige Anstoß kam von außen.
Viele Wahrheiten
Eine Herausforderung für Religionen in pluralen Gesellschaften liegt darin, dass andere Religionsgemeinschaften gleichermaßen den Anspruch erheben, die Wahrheit zu verkünden. Ein solches Miteinander fordert Toleranz.
Staatlicherseits ist die Trennung von Staat und Kirche die Konsequenz der Religionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts. Religiöse Wahrheit sollte nie wieder mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden. In diesem Kontext entwickelte sich die Religionsfreiheit als Recht und Freiheit, den eigenen Glauben leben zu dürfen und nicht zu einem bestimmten Glauben gezwungen zu werden.
Innerhalb des Katholizismus setzte sich die Religionsfreiheit als Recht mit der Erklärung "Dignitatis humanae" im Zweiten Vatikanischen Konzil durch. Während vorher Staaten aufgefordert wurden, die Wahrheit in Form des Katholischen Glaubens zu schützen und andere Religionen um des gesellschaftlichen Friedens willen zu tolerieren,7 ging man nun andere Wege. Nicht die Wahrheit gilt es zu schützen, sondern das in der Menschenwürde begründete Recht des Einzelnen, nach der Wahrheit zu suchen.8
"Diese Vatikanische Synode erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht drin, dass alle Menschen frei sein müssen von Zwang […] und zwar so, dass im religiösen Bereich weder jemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird […] innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln."9
Gleichzeitig betont die Erklärung die Fähigkeit des Menschen, die göttliche Wahrheit zu suchen und zu erkennen: "Deswegen hat ein jeder die Pflicht und also auch das Recht, die Wahrheit im religiösen Bereich zu suchen, um sich unter Anwendung geeigneter Mittel in kluger Weise rechte und wahre Gewissensurteile zu bilden."10 Der Mensch ist, so die Lehre des Konzils, verpflichtet, an der Wahrheit, die er erkannt hat, festzuhalten. Er ist dabei an sein Gewissen gebunden. Eine Forderung, die nur unter der Bedingung äußerer Freiheit und damit ohne Zwang in Glaubensfragen möglich ist.
In der Erklärung des Konzils zur Religionsfreiheit steht damit nicht mehr die zu schützende Wahrheit im Mittelpunkt, sondern der Mensch mit dem Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit.11 Der Weg zu dieser gedanklichen Wende, die im Umgang mit der religiösen Wahrheit sichtbar wird, war lang. Er bietet aber die Grundlage und Möglichkeit für eine veränderte Begegnung anderen Gläubigen gegenüber. Als Papst Johannes Paul II. 1986 zum Gebet der Weltreligionen in Assisi einlud, trafen sich Vertreter unterschiedlicher religiöser Gruppierungen, um zu beten. Jeder betete auf seine Weise im Beisein der anderen. Ein gemeinsames Gebet fand nicht statt, alle konnten sich aber als Suchende nach der Wahrheit erfahren.12
Wir müssen zum Kompromiss bereit sein
Wenn plurale Gesellschaften nach der Art und Weise des Zusammenlebens suchen, geht dies nicht anders, als diese Vielfalt zu schützen. Jeder hat das Recht, seine Überzeugungen zu leben solange er anderen nicht schadet. Die Bürger haben aber auch das Recht, die eigene Meinung zu vertreten und dafür einzustehen. Ohne die Meinungsfreiheit wäre unsere Gesellschaft nicht denkbar; sie ist ein hohes Gut und als Grundlage unserer Demokratie nicht verhandelbar. Gleichwohl verlangt dies gegenseitige Rücksichtnahme, speziell dann, wenn es um die Gefühle anderer Menschen geht. Wenn Kritik an Religionen im Sinne der Meinungsfreiheit geschützt ist, ist dies richtig. Religiöse Menschen müssen sich hinterfragen lassen und sich mit Kritik auseinandersetzen. Kritik kann dabei oft verletzend sein. Dennoch ist nicht alles, was erlaubt und als Kritik daherkommt, auch richtig oder im guten Sinne Kritik.
Es geht in einer pluralen Gesellschaft nicht ohne Kompromisse zwischen dem eigenen Recht auf Meinungsfreiheit und der Rücksicht auf andere. Diese Kompromisse können aber nicht von außen auferlegt werden. Es braucht auch mutige Akteure in der öffentlichen Auseinandersetzung, die "Schmähkritik" als solche bezeichnen und damit zu einer Kultur der Kommunikation beitragen, die Kritik mit der Wahrung des Respekts vor dem Glauben anderer verbindet. Man kann durchaus für uneingeschränkte Meinungsfreiheit eintreten und gleichzeitig Meinungen, wenn sie die Anforderung des Respekts grob verletzen, sehr deutlich kritisieren. Das ist kein Widerspruch, ganz im Gegenteil. Denn die freie Meinung muss sich in einer freien Gesellschaft eben auch der frei geäußerten Kritik stellen.
Auseinandersetzung
Religionen können immer auch ein Gewaltpotenzial in sich bergen. Die Geschichte bietet hierfür genügend Beispiele. Umso notwendiger ist die Auseinandersetzung mit diesen Beispielen von Unrecht und Gewalt aus der eigenen religiösen Perspektive. Eine katholische Auseinandersetzung mit dem Unrecht, das im Namen des katholischen Glaubens ausgeübt wurde, kam spät. Umso bemerkenswerter war und ist das Schuldbekenntnis Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 2000, das dieser gegen innerkirchliche Widerstände durchsetzen musste: "Doch oft haben die Christen das Evangelium verleugnet und der Logik der Gewalt nachgegeben. Die Rechte von Stämmen und Völkern haben sie verletzt, deren Kulturen und religiösen Traditionen verachtet: Erweise uns deine Geduld und dein Erbarmen! Vergib uns!"13
Es ist nicht nur Ausdruck für das Eingeständnis, dass Unrecht und Gewalt mit Religion zu tun haben können, sondern auch Ausdruck einer Auseinandersetzung des eigenen Verhältnisses zu dieser Gewalt. Die Auseinandersetzung mit Unrecht und Gewalt innerhalb der katholischen Kirche ist damit aber nicht abgeschlossen, sie ist eine bleibende Aufgabe.
Im welchem Verhältnis islamistische Gewalt zum Islam steht und worin die Gründe für eine fundamentalistische Koranauslegung liegen, ist zuvorderst eine Aufgabe der islamischen Gemeinschaft.14 Sie ist aber darüber hinaus auch eine Aufgabe aller gläubigen Menschen, wenn Gewalt im Namen des Glaubens ausgeübt wird. Lernprozesse finden innerhalb von Religionen statt, und dennoch bedarf es der Anstöße von außen, Entwicklungen zu begleiten oder zu hinterfragen und entsprechende Bestrebungen zu fördern. Insofern ist es zu begrüßen, wenn nicht nur islamwissenschaftliche Studiengänge in Deutschland etabliert werden, sondern auch islamische Theologie mit wissenschaftlichen Standards gefördert wird.
Nicht nur die zu Beginn angeführten Attentate von Paris, sondern auch die Diskussionen um die Aussage, dass der Islam zu Deutschland gehöre, die Debatte um einen islamischen Wohlfahrtsverband oder das österreichische Islamgesetz haben erneut die Frage aufgeworfen, wie wir in einer pluralen Gesellschaft zusammenleben wollen und können. Diese Debatte muss geführt werden, sie darf aber bei all den pragmatisch-organisatorischen Fragen die Frage nach Glaube, Religion und Weltanschauung nicht ausklammern. Schließlich handelt es sich hierbei um wesentliche Haltungen, die dem Menschen in seiner Existenz Halt geben und Zukunft eröffnen können. Dass diese Auseinandersetzungen nicht immer geradlinig verlaufen, lange dauern und oftmals schwerfallen, zeigt die Geschichte, die unsere eigene Kirche genommen hat. Diese Geschichte zeigt aber auch, dass ein solcher Weg möglich ist und sich lohnt.
Der Artikel erschien im neue caritas-Jahrbuch 2016.
Anmerkungen
1. Augustinus, Aurelius: Ausgewählte Briefe, 1, I-II; Übersetzung: BKV² 29, S. 337 ff., Hoffmann, A.; Aquin, Thomas von: Summa Theologica, II-II, 10,8.
2. Aquin, Thomas von: Summa Theologica, II-II, 11,3.
3. Vgl. Forst, R.: Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs. Frankfurt a. M. 32012, S. 69-82, S. 91-94.
4. Vgl. Goertz, S.: Autonomie kontrovers. Die katholische Kirche und das Moralprinzip der freien Selbstbestimmung. In: Goertz, S.; Striet, M. (Hrsg.): Nach dem Gesetz Gottes. Autonomie als christliches Prinzip. Freiburg i. Br., 2014, S. 159 ff.
5. Vgl. Graf, F. W.: Mord als Gottesdienst (www.faz.net/aktuell/feuilleton/religion-und-gewalt-mord-als-gottesdienst-13084596-p6.html; Zugriff am 1.4.2015).
6. Vgl. Striet, M.; Werden, R.: Welcher Gott will welches Gesetz? Unterschiedliche Gottesvorstellungen in der Rede vom ius divinum. In: HK 69 (2015), S. 19-23.
7. Pius XII.: Die religiöse Toleranz in einer Staatengemeinschaft (Ansprache an den Verband der Katholischen Juristen Italiens, 6. Dezember 1953): "1. Was nicht der Wahrheit und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion. 2. Nicht durch staatliche Gesetze und Zwangsmaßnahmen einzugreifen kann trotzdem im Interesse eines höheren und umfassenden Gutes gerechtfertigt sein." Utz, A.-Fr. O.P.; Groner J.-F. O.P. (Hrsg.): Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens. Soziale Summe Pius XII., Band 2, Nr. 3978.
8. Böckenförde, E.-W.: Einleitung zur Textausgabe der "Erklärung über die Religionsfreiheit". In: Lutz, H. (Hrsg.): Zur Geschichte der Toleranz und Religionsfreiheit. Darmstadt, 1977, S. 401-421.
9. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die religiöse Freiheit Dignitatis humanae, 2,1.
10. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über die religiöse Freiheit Dignitatis humanae, 3,1.
11. Vgl. Siebenrock, R. A.: Theologischer Kommentar zur Erklärung über die religiöse Freiheit. In: Hühnermann, P.; Hilberath, B. J. (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Band 4, Freiburg i. Br. 2005, S. 197 ff.
12. Vgl. Ansprache von Johannes Paul II. an die Vertreter christlicher Kirchen, kirchlicher Gemeinschaften und der Weltreligionen am 27. Oktober 1986 in der Franziskuskirche (http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/speeches/1986/october/documents/hf_jp-ii_spe_19861027_prayer-peace-assisi-final.html; Zugriff am 16.6.15).
13. Papst Johannes Paul II.: Allgemeines Gebet, Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte beim Pontifikalgottesdienst am 12.3.2000 in St. Peter in Rom (http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=111&cHash=89bbfef4d9bd97f43ef0ad69d177c652; Zugriff am 16.6.2015).
14. Vgl. Güler, S.: Die Muslime müssen selbst Lösungen finden. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.1.2015.