Caritas als Integrations-Förderer
HINWEIS: Dieser Text entstammt nicht den ursprünglichen Wegmarken, sondern wurde nachträglich erarbeitet, um in dieses für die Zukunft der Caritas relevante Thema einzuführen.
F 1
Die verbandliche Caritas setzt sich für ein gelingendes Miteinander aller in Deutschland lebenden Menschen ein. Sie gestaltet eine Gesellschaft in Vielfalt mit, die auf Anerkennung, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung setzt; eine Gesellschaft, die Unterschiede respektiert und die Halt und Zusammenhalt gewährleistet.
Grundvoraussetzung für Integration ist der Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft. Integration ist ein gemeinschaftlicher Prozess, der alle Menschen in Deutschland fordert und die Interessen aller fair berücksichtigt. Vielfalt kann auch zu Differenzen und Konflikten führen. Diese müssen zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft geklärt werden, einschließlich derjenigen, die selbst zugewandert sind oder von Zuwanderern abstammen. Basis für ein gelingendes Miteinander ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gilt Antworten zu finden, wie ein respektvolles Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft gestaltet werden kann.
F 2
Gemeinsam mit anderen sucht die verbandliche Caritas nach Wegen und Möglichkeiten, wie Integration gelingen kann, und macht konkrete Angebote. Sie verfügt dabei über einen reichen Schatz an Erfahrungen, den es einzubringen und abzurufen gilt. Es gilt darüber hinaus auch die Angebote, die sich speziell an Zugewanderte richten, weiter zu entwickeln und alle Einrichtungen und Dienste dafür zu befähigen.
Der Einsatz für Migrant(inn)en ist ein wesentliches Element der sozialen Arbeit der Caritas. Die verbandliche Caritas ist Träger von Migrationsdiensten, die Zugewanderte individuell unterstützen und im Sozialraum aktiv sind. Da sich Zuwanderung kontinuierlich unter anderem mit Blick auf rechtliche Grundlagen oder auf die Herkunft der Zuwanderer verändert, müssen sich auch die Angebote an Zuwanderer beständig mit neuen Rahmenbedingungen, Bedarfssituationen und Herausforderungen befassen. Die Angebote der Caritas stehen allen Menschen offen. In der Praxis gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund bei deren Zugang Hürden etwa aufgrund fehlender Sprachkenntnisse. Bestimmte Angebote sind Migrant(inn)en unbekannt und werden deshalb von ihnen nicht wahrgenommen. Die verbandliche Caritas gestaltet seit langem einen Prozess der interkulturellen Öffnung und Befähigung, der fortgesetzt wird.
F 3
Die verbandliche Caritas setzt sich auf allen Ebenen für die Rechte von Menschen mit Migrations-Hintergrund ein. Ihre Selbstermächtigung zur Vertretung ihrer Rechte ist hierbei eine wichtige Säule. Weiter berücksichtigt sie gesamtgesellschaftliche Interessen und trägt aktiv dazu bei, dass verschiedene Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Zum anwaltschaftlichen Wirken der verbandlichen Caritas gehört es, sich für gute rechtliche Rahmenbedingungen und Partizipations-Chancen einzusetzen. Gerade auch für Menschen, die beispielsweise wegen fehlenden Wahlrechts weniger Möglichkeiten haben, ihre Interessen selbst zu vertreten, ist diese Arbeit unverzichtbar. Anwaltschaft bedeutet aber auch, sich dafür einzusetzen, dass Menschen ihre Interessen selbst vertreten können.