Mögliche Finanzspritzen und nützliche Türöffner
Viele Caritas-Unternehmen zeigen die Bereitschaft, Flüchtlinge zu beschäftigen, auszubilden oder sie im Rahmen eines Praktikums oder einer geförderten Maßnahme kennenzulernen. Gerade für Unternehmen der Sozialwirtschaft ergibt das aus folgenden Gründen Sinn:
- Fachkräftenachwuchs sichern mittels strategischer Personalpolitik: Die Einstellung von Flüchtlingen stärkt die Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt angesichts des steigenden Aufwands, Fachkräfte zu gewinnen. Durch die Beschäftigung niedrig qualifizierter Flüchtlinge ergeben sich Perspektiven, durch Qualifizierung und Ausbildung Fachkräfte zu sichern.
- Motivierte Beschäftigte gewinnen: Viele Flüchtlinge sind motiviert und flexibel und wollen eine Arbeit und eine Ausbildung beginnen. Sie wollen nicht dauerhaft von Transferleistungen leben.
- Caritas in Vielfalt: Eine kulturell vielfältige Belegschaft kann die Kreativität und Innovationskraft im Betrieb steigern. Der offene Umgang mit Neuem fördert alternative Sichtweisen und trägt dazu bei, neue Wege zu gehen.
- Glaubwürdigkeit und Image steigern: Die Attraktivität eines gesellschaftlich aktiven und glaubwürdigen Arbeitgebers wird in der Öffentlichkeit gesteigert. Damit wird die Mitarbeitergewinnung erleichtert. Die kulturelle Vielfalt und der offene Umgang mit Neuem fördern andere Sichtweisen und die Kreativität im Unternehmen.
Hindernisse bestehen in fehlenden Sprachkenntnissen und den Unklarheiten über die rechtlichen Regelungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen. Folgende Hinweise sollen den Einstieg erleichtern, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Einzelauskünfte bei fachkundigen Stellen sind unumgänglich! Seit August 2016 hat das Integrationsgesetz den Zugang zu Ausbildung und Arbeit erleichtert.1
Für den Zugang von Flüchtlingen ist der Aufenthaltsstatus entscheidend. Insofern sind folgende Gruppen zu unterscheiden:
- Asylberechtigte: Das sind Menschen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde oder die aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.2
- Asylsuchende/Asylbewerber: Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und die über eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder einen Ankunftsnachweis verfügen.
- Geduldete: Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch nicht abgeschoben werden können und eine Duldung erhalten.
Welche Voraussetzungen sind nötig zum Job?
Anerkannte Flüchtlinge haben eine Aufenthaltserlaubnis und können sofort ohne Genehmigung der Ausländerbehörde Arbeit und Ausbildung aufnehmen. Es gelten dieselben arbeits- und versicherungsrechtlichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer. In den Aufenthaltspapieren steht der Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" oder "Beschäftigung gestattet":
Asylbewerber und geduldete Personen benötigen immer die Genehmigung der Ausländerbehörde. Der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist mit Einschränkungen möglich. Hier findet sich in den Aufenthaltspapieren der Vermerk "Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet". Für Asylbewerber gilt zunächst eine dreimonatige Wartefrist. Bei Geduldeten beginnt die Wartefrist mit der Erteilung der Duldung. Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung (bis maximal sechs Monate) müssen Flüchtlinge dort wohnen und dürfen keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Asylbewerber und Geduldete aus den sicheren Herkunftsländern unterliegen einem generellen Beschäftigungsverbot.3
Seit August 2016 gilt eine Wohnsitzregelung: Geflüchtete Menschen sind verpflichtet, für drei Jahre ab Anerkennung im zugewiesenen Bundesland ihren Wohnsitz zu nehmen. In den jeweiligen Bundesländern gelten weitere Beschränkungen. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eine Berufsausbildung.
Wie finden Sie geflüchtete Menschen als Mitarbeiter?
- Handlungsempfehlungen zur Ausbildung von Flüchtlingen sind im Projekt KOFA-Fachkräftesicherung gut beschrieben.4
- Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: Serviceangebot für Arbeitgeber bei Themen von Personal und Arbeitsmarkt;5
- Integrationsnetzwerke des Bundesarbeitsministeriums bündeln Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung;6
- Partner in den örtlichen Caritasverbänden sowie den Diözesan-Caritasverbänden, besonders in den Fachbereichen Arbeitsmarktintegration, Flüchtlingssozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe;7
- Kooperation mit Schulen und Bildungsanbietern von Integrations- und Sprachkursen;
- Tipp: Neben klassischen Rekrutierungswegen könnten Online-Stellenbörsen sowie soziale Netzwerke genutzt werden.8
Fördermöglichkeiten für die berufliche Integration
Anerkannte Flüchtlinge werden von den Jobcentern betreut und mit Förderangeboten im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung unterstützt. Die Jobcenter finden Sie in jedem Stadt- und Landkreis.9
Asylbewerber und Geduldete werden von den Agenturen für Arbeit unterstützt. Kontakt: Arbeitgeberservice der Bundesagentur.
Die bürokratischen Hürden für Finanzmittel bei betrieblichen Unterstützungsmaßnahmen sind hoch. Daher empfiehlt es sich, die Dienste der Caritas oder anderer Wohlfahrtsverbände vor Ort in Anspruch zu nehmen. Experten bei der Caritas sind die Mitglieder der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (IDA)10 im Deutschen Caritasverband. Diese führen als Dienstleister zahlreiche Projekte und Programme für die Arbeitsverwaltung, die Länder und Kommunen durch und kennen sich mit den Förderverfahren gut aus.
Instrumente der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter
1. Ausbildung und Vorbereitung einer Ausbildung
- Einstiegsqualifizierung (EQ): Sie können potenziellen Ausbildungs-Interessenten für sechs bis zwölf Monate eine berufliche Orientierung im Betrieb anbieten und hierfür einen Zuschuss erhalten
- Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF): Diese Maßnahme motiviert und qualifiziert junge Flüchtlinge für eine Ausbildung.
- Assistierte Ausbildung (AsA) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen Auszubildende und die Betriebe.
Grundsätzlich stehen alle weiteren Möglichkeiten der Ausbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit zur Verfügung.
2. Unterstützung vor und während einer Beschäftigung
- Eingliederungszuschüsse unterstützen die Erprobung und Einarbeitung in Betrieben. Informieren Sie sich über Sonderprogramme zur Erprobung und beruflichen Eingliederung von Flüchtlingen bei Arbeitgebern.
3. Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Interessant sind Zuschüsse an Betriebe für die Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter. Für Flüchtlinge während des Anerkennungsverfahrens startet das Flüchtlingsintegrationsprogramm (FIM) mit jährlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten. Für sechs Monate können gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten in Betrieben durchgeführt werden. Wenden Sie sich bei Interesse an das Netzwerk der IDA11 oder an die örtlichen Caritasverbände.>
Was kann die Integration im Betrieb erleichtern?
Flüchtlinge brauchen Zeit und praktische Unterstützung im Alltag. Die Entwicklung zu Fachkräften benötigt neben der Sprachförderung das Heranführen an Ausbildung durch Praktika. Sinnvoll ist oft eine Einstiegsqualifizierung bis zur Ausbildung. Experten rechnen für diesen Qualifizierungsprozess mit mindestens fünf Jahren. Prüfen Sie daher auch die Möglichkeit, Flüchtlinge zunächst in Helfertätigkeiten im Bereich Hauswirtschaft und Technik einzusetzen und sie dann zielgerichtet weiterzuqualifizieren. Paten für den Spracherwerb und die Einarbeitung sowie Hilfen bei der Wohnungssuche oder bei Alltagsfragen können Integration erleichtern.
Anmerkungen
1. http://bit.ly/2g52HOG
2. www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__26.html
3. www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/anlage_ii.html
4. www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Handlungsempfehlungen/Handlungsempfehlung-Ausbildung-von-Fluechtlingen.pdf
5. Arbeitgeberservice Agentur für Arbeit http://bit.ly/2fLYRsY, bundesweite Telefonnummer: 0800/45555520.
6. http://bit.ly/2eNut4C
7. www.caritas.de; www.ida.caritas.de
8. Speziell für Flüchtlinge, zum Beispiel www.Workeer.de
9. Jobcenter finden: www.arbeitsagentur.de, Rubrik "Schnellzugriff", "Dienststellen vor Ort".
10. www.ida.caritas.de
11. Ebd.