Freiwilligendienst für Flüchtlinge
In der Zeit ihres zwölfmonatigen FSJ hat Morwarid Weda einen engen Kontakt zu den „Vinzlingen“ entwickelt. Foto: Andrea Schödl
In sozialen Berufen, wie beispielsweise der Alten- und Krankenpflege, fehlen in den nächsten Jahren immer mehr Fachkräfte. Daher nimmt auch der Wettbewerb um Auszubildende weiter zu. Soziale Einrichtungen haben auch vor diesem Hintergrund begonnen, die Potenziale von geflüchteten Menschen zu sehen: sie verfügen über eine hohe Motivation und Flexibilität eine Ausbildung zu beginnen und möglichst schnell erwerbstätig zu werden. Häufig bringen geflüchtete Menschen bereits wertvolle Arbeitserfahrungen und Kompetenzen mit.
Wie können geeignete Auszubildende erreicht und gewonnen werden?
Es gibt viele Möglichkeiten. Die wortwörtlich Naheliegendste ist: In den Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas. Hier engagieren sich seit vielen Jahren Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligendienstes - in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Auch geflüchteten Menschen steht der Freiwilligendienst offen. Sie können sich für 6 bis 18 Monate im sozialen Bereich engagieren und helfen zum Beispiel im Krankenhaus, in Pflegeheimen, im Kindergarten oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Freiwilligen lernen den Arbeitsalltag in Deutschland kennen und machen berufliche Erfahrungen in einem sozialen Arbeitsfeld. Ein Freiwilligendienst ist daher (nicht nur für Flüchtlinge) ein Orientierungsjahr.
In der Einsatzstelle gibt es eine feste Anleitungsperson, die die Freiwilligen einarbeitet und konti-nuierlich begleitet. Die Einsatzstelle gewinnt durch den Freiwilligendienst motivierte und engagierte Helfer(innen), die neue Perspektiven und vielfältige Erfahrungen einbringen. Die Ein-satzstellen haben die Chance die Freiwilligen im Anschluss an den Dienst als Auszubildende zu gewinnen.
Im Freiwilligendienst finden außerdem Seminare statt. Dort treffen sich Freiwillige aus unterschiedlichen Einsatzstellen und tauschen sich über ihre Erfahrungen in den Einsatzstellen aus. Es geht aber auch um Berufsorientierung, gesellschaftliche und politische Themen, die die Freiwilligen mitbestimmen können. Die Teilnahme an den Seminaren ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Ein Freiwilligendienst ist also auch ein Bildungsjahr.
Alle wichtigen Infos zum Freiwilligendienst für Geflüchtete auf einen Blick
Angebot und Leistungen für die Freiwilligen
- Integration in Gesellschaft und Zugang zum Arbeitsmarkt
- Erweiterung der Sprachkenntnisse (z.B. durch Sprachkurse und während der praktischen Tä-tigkeit)
- Sinnvolle Tätigkeit und geregelter Arbeitsalltag
- Bildungstage und persönliche Begleitung
- Möglichkeit Arbeitsbereich kennenzulernen
- Taschengeld (wird auf Leistungen nach AsylbLG/ SGBII angerechnet)
- Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung
- Urlaubstage
- soziale und beruflich Kontakte und Netzwerke zu knüpfen
- Qualifiziertes Zeugnis, Bescheinigung über die Dienstzeit
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
- Ein Freiwilligendienst dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate.
- Der Dienst wird meist in Vollzeit geleistet (Teilzeit ist ggf. möglich)
- Eine Beschäftigungserlaubnis ist erforderlich (ausgestellt durch die Ausländerbehörde)
- Erste Deutschkenntnisse sind hilfreich
- Offen für alle Interessierten, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit
- Motivation und Eignung für die Tätigkeit
Bewerbungsverfahren für Freiwillige
- Schriftliche Bewerbung an einen unserer Träger oder über die Jobbörse
- Bei einem persönlichen Gespräch wird gemeinsam nach einer geeigneten Einsatzstelle inner-halb der Region gesucht.
- Dabei wird auf Vorkenntnisse, Interessen, Vorlieben und die gute Erreichbarkeit der Einsatz-stelle geachtet.
- Vorstellung und Hospitation in der Einsatzstelle Sind sich beide Seiten einig, wird ein Vertrag abgeschlossen.
Haben Sie Interesse einen Freiwilligendienst zu leisten?
Dann wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Ansprechperson bei einem unserer Träger. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
Ihre Einrichtung möchte einen Freiwilligendienstplatz für Geflüchtete anbieten?
Die Vorteile als Einsatzstelle für Geflüchtete:
• Potenzielle Auszubildende für den eigenen Bereich
• Hohe Motivation und ggf. berufliche Erfahrungen
• Ggf. bereits ausgebildete Fachkräfte
• Erweiterte Perspektiven durch vielfältige Kulturen
Die wichtigsten Voraussetzungen als Einsatzstelle für Freiwilligendienste:
• Geeignete Tätigkeiten und Aufgaben für die Freiwilligen
• Benennung einer fachlich qualifizierten Anleitungs-/Begleitperson für die Freiwilligen
• Gewährleistung eines arbeitsmarktneutralen Einsatzes der Freiwilligen
• Freistellung der Freiwilligen für die begleitenden Bildungsseminare
• Gemeinwohlorientierung der Einsatzstelle
• Entrichtung einer monatlichen Kostenpauschale (Taschengeld der Freiwilligen, Sozialversiche-rungsabgaben, Kostenbeteiligung an der Bildungs- und Verwaltungsarbeit)
Haben Sie Interesse einen Freiwilligendienstplatz anzubieten?
Dann melden Sie sich bitte bei dem regional zuständigen Träger, um weitere Informationen einzuholen. Hier werden Sie für die Anerkennung als Einsatzstelle beraten und erhalten die entsprechenden Antragsformulare. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.