Durch die vorgeschlagene Neuregelung einer vorgezogenen Zulässigkeitsprüfung würden die unter übermäßigem Druck stehenden Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht entlastet. Der Deutsche Caritasverband setzt sich gegen eine solche vorgezogene Zulässigkeitsprüfung ein. Das Ziel, das Dublin-System besser für hohe Zugangszahlen vorzubereiten, würde dadurch konterkariert.
Individuelle Kriterien der Schutzsuchenden
Hinsichtlich der örtlichen Verpflichtung zur Asylantragstellung spricht sich der Deutsche Caritasverband dafür aus, dass individuelle Interessen der Schutzsuchenden im Rahmen der Zuständigkeits- und Verteilungsentscheidung zwischen den Mitgliedstaaten als Kriterien größeres Gewicht erfahren sollten. Sie sollten stärker als bisher Berücksichtigung finden, um Weiterwanderungen und damit einhergehende Sanktionen zu vermeiden.
Voraussetzungsloses Selbsteintrittsrecht
Der Deutsche Caritasverband empfiehlt die Beibehaltung eines voraussetzungslosen Selbsteintrittsrechts der Mitgliedstaaten, um den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität für Aufnahmen von Schutzsuchenden sowohl aus humanitären als auch aus (integrations-) politischen Gründen zu ermöglichen. Notwendige Spielräume für Sondersituationen oder in Einzelfällen könnten so erhalten bleiben.
Anerkannte Schutzberechtigte
Anstelle weiterer Verschärfungen sollte die Bewegungsfreiheit international Schutz-berechtigter innerhalb der EU verbessert werden. Der Deutsche Caritasverband empfiehlt daher eine Absenkung der Voraussetzungen für den Erwerb des "Daueraufenthalts EU" durch anerkannte Schutzberechtigte. Dadurch können ihre Chancen auf Beschäftigung innerhalb der EU erhöht und gleichzeitig ein Anreiz zur Akzeptanz des Zuständigkeitssystems geschaffen werden.
Korrekturmechanismus
Der Deutsche Caritasverband bezweifelt, dass der vorgeschlagene Korrekturmechanismus zur Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU funktionieren würde. Er schlägt daher eine ergänzende Regelung vor, mit der einzelne Mitgliedstaaten an die Übernahme eines gerechten Anteils der Verantwortungsübernahme schrittweise herangeführt werden. Durch eine Übergangszeit von einigen Jahren könnte der Aufbau nationaler Aufnahmesysteme weitergeführt werden. Dies könnte gegebenenfalls mit finanziellen Mitteln unterstützt werden.
Den vollständigen Text der Stellungnahme können Sie als PDF-Datei am Ende des Textes nachlesen.