Mit der Veröffentlichung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften" (Richtlinie "Qualität in Kitas") durch das Niedersächsische Kultusministerium fördert das Land Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften. Gefördert wird unter anderem die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertagesstätten. Hier können auch geeignete Kräfte ohne einschlägige berufliche Qualifikation für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden, die mindestens über einen Sekundarabschluss I sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und innerhalb des Bewilligungszeitraums die Teilnahme an einem "Einführungskurs" auf Grundlage des Curriculums vom MK nachweisen.
Der Einführungskurs soll Kräften ohne pädagogische Grundqualifizierung den Einstieg in die Tätigkeit als Zusatzkraft in Kindergartengruppen (auch gruppenübergreifend) erleichtern und dient der Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Grundkenntnissen. Der Einführungskurs wird tätigkeitsbegleitend angeboten, damit ein Theorie-Praxis-Bezug gewährleistet ist. Durch das Kursangebot werden Regelkräfte in Kindertagesstätten unterstützt, nicht einschlägig qualifizierte Kräfte einzuarbeiten.
Der Einführungskurs berücksichtigt alle relevanten Handlungsfelder, um nicht einschlägig qualifizierten Kräften Kompetenzen zu vermitteln, die für die typischen alltäglichen Anforderungen in der Arbeit insbesondere mit Kindern zwischen 3 und 6 Jahren förderlich sind und zur Unterstützung der Regelkräfte in Kindertagesstätten beitragen.
Die Teilnehmenden erhalten zum Kursabschluss eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich)
Zielgruppe
Personen, die über die Richtlinie "Qualität in Kitas" als "Zusatzkräfte Betreuung" in Kindertagesstätten beschäftigt sind
Kosten
1.370,00 € Es handelt sich um einen vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannten Einführungskurs. Zuwendungen für die Finanzierung können über die Richtlinie Qualität beim örtlichen Träger beantragt werden.