Arbeits- und Tarifrecht
Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen Kommission
Das in Artikel 140 GG normierte verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beinhaltet auch die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts durch paritätisch besetzte Kommissionen als eigenes Arbeitsrechtsregelungsverfahren.
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist die für die Einrichtungen im Bereich des Deutschen Caritasverbandes zuständige Kommission zur Ordnung des kircheneigenen Arbeitsrechts. Als solche beschließt sie Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Dienstverhältnissen mit kirchlich-caritativen Rechtsträgern im Bereich des Deutschen Caritasverbandes.
Zentrale Aufgaben des Referats Arbeits- und Tarifrecht sind dabei:
- Geschäfte der Arbeitsrechtlichen Kommission führen
- Bundeskommission und ihre Ausschüsse betreuen
- Regionalkommissionen betreuen
- Beschlüsse dokumentieren
- AVR-Texte im Lambertus-Verlag herausgeben
Verbandliches Arbeitsrecht
Das Referat bearbeitet und prüft zentrale arbeitsrechtliche Fragen der Diözesan-Caritasverbände und der caritativen Fachverbände sowie hausintern der Bereiche und Referate.
Zu den Themen des Referats gehört die Pflege des Ordnungsrahmens für das Arbeitsrecht der Caritas.
Das Referat vertritt das Arbeitsrecht der Caritas gegenüber den Gremien der Deutschen Bischofskonferenz und gegenüber externen Stellen.
Zu den Dienstleistungen des Referats zählen Auskünfte gegenüber öffentlich-rechtlichen Träger, wie Unfallkassen, zu speziellen, auf die AVR bezogene Rechtsfragen.