Wo und wie bekomme ich ein P-Konto?
Wenn Sie über ein Girokonto verfügen, beantragen Sie dessen Umwandlung in ein P-Konto („Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Umwandlung meines Girokontos, Kontonummer XXXXXXXX in ein Pfändungsschutzkonto.") Die Bank muss das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) in ein P-Konto umwandeln. Ihre bisherige Kontonummer bleibt erhalten.
Sollten Sie noch kein Konto haben, können Sie ein Basiskonto beantragen und dies gleich als P-Konto führen lassen.
Wichtig: Der Antrag kann nur vom (zukünftigen) Kontoinhaber persönlich gestellt werden. Es ist also nicht möglich, dass z. B. der Ehegatte mit Hilfe einer Vollmacht die Umwandlung/Eröffnung beantragt. Eine Ausnahme besteht bei Minderjährigen und anderen beschränkt Geschäftsfähigen. Hier muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) gestellt werden.