Diözesan-Caritasverband Münster, 21.05.2008

Betreuung behinderter Menschen stößt an Grenzen

Caritas: Gesetze und Regeln behindern individuelle Hilfen/Wer entscheidet über drei Milliarden Euro Eingliederungshilfe?

Münster/Warendorf-Freckenhorst (cpm). Der Gesetzgeber hat seit 1991 behinderten Menschen den Weg geöffnet und ihnen schrittweise mehr Rechte und Selbständigkeit gegeben. Die Behindertenhilfe der Caritas in der Diözese Münster hat die Chance genutzt, für den Einzelnen passende Betreuungs- und Wohnformen zu entwickeln, stößt aber jetzt an Grenzen. Heimgesetz, Sozialgesetzbuch XII und Verwaltungsregelungen stimmen nicht immer mit den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der behinderten Menschen überein. Dies wurde in der Diskussion der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe (DiAG) der Caritas in der Diözese Münster am Mittwoch in Warendorf-Freckenhorst deutlich. Die Caritas in der Diözese Münster bietet 10.500 behinderten Menschen ambulante Betreuung, Wohnplätze und Arbeit in Werkstätten.

Auslöser der Diskussion war die Frage, wer künftig über die insgesamt rund drei Milliarden Euro verfügt, die jährlich für Wohnheim- und Werkstattplätze in Nordhrein-Westfalen ausgegeben werden. Bis 2010 will die Landesregierung entscheiden, ob die Zuständigkeit weiterhin wie bisher bei den Landschaftsver-bänden liegen soll oder die Kommunen künftig die Hilfen bewilligen. Die Mitglieder der DiAG sprachen sich dafür aus, ambulante und stationäre Hilfen in einer Hand zu belassen. Hinzu kommen müssten offenen Hilfen wie die Beratung.

Dr. Johannes Schädler vom Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste an der Universität Siegen wird der Landesregierung ein Gutachten vorlegen, dass Entscheidungshilfen geben soll. Er kritisierte in einem Vortrag, dass immer noch ein Wohnheimplatz erste Wahl sei, wenn ein behinderter Mensch Hilfe benötige. Dem widersprachen die Wohnheimleiter. Auch wenn das Optimum sicher nicht erreicht sei, hätten sich gerade in den letzten Jahren vielfältige Wohn- und Betreuungsformen entwickelt. Dies entspreche auch dem Interesse der Landschaftsverbände nach deutlich mehr ambulanter Betreuung, um die hohen Wohnkosten einzudämmen.

Einig waren sich die DiAG-Mitglieder mit dem Referenten, dass in den Kommunen weiter darauf gedrängt werden müsse, die Barrierefreiheit sicherzustellen. “Der Mensch ist nicht immer behindert, sondern er wird auch behindert”, erklärte Schädler.

Die Behindertenhilfe stösst an weitere Grenzen, wie im Bericht des Vorsitzenden der DiAG, Hermann Schedding (Stift Tilbeck, Havixbeck) deutlich wurde: Seit mehreren Jahren seien die Pflegesätze nicht angehoben worden. Jetzt zeichne sich nach drei Jahren erstmals wieder eine Tariferhöhung für die Mitarbeiter ab. Sparpotentiale seien bereits ausgeschöpft, so dass die Einrichtungen bereits zulasten der Substanz der Mitarbeiter arbeiteten. In den Pflegesatzverhandlungen 2009 müsse deshalb auf eine Erhöhung gedrängt werden. Schedding forderte die Einrichtungen der Caritas zu einem gemeinsamen Vorgehen auf.

 

56/2008                        21. Mai 2008

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