Betreuung behinderter Menschen stößt an Grenzen
Caritas: Gesetze und Regeln behindern individuelle Hilfen/Wer entscheidet über drei Milliarden Euro Eingliederungshilfe?
Münster/Warendorf-Freckenhorst
(cpm).
Der
Gesetzgeber hat seit 1991 behinderten Menschen den Weg geöffnet und ihnen
schrittweise mehr Rechte und Selbständigkeit gegeben. Die Behindertenhilfe der
Caritas in der Diözese Münster hat die Chance genutzt, für den Einzelnen
passende Betreuungs- und Wohnformen zu entwickeln, stößt aber jetzt an Grenzen.
Heimgesetz, Sozialgesetzbuch XII und Verwaltungsregelungen stimmen nicht immer
mit den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der behinderten Menschen
überein. Dies wurde in der Diskussion der Mitgliederversammlung der Diözesanen
Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe (DiAG) der Caritas in der Diözese
Münster am Mittwoch in Warendorf-Freckenhorst deutlich. Die Caritas in der
Diözese Münster bietet 10.500 behinderten Menschen ambulante Betreuung,
Wohnplätze und Arbeit in Werkstätten.
Auslöser der Diskussion war die
Frage, wer künftig über die insgesamt rund drei Milliarden Euro verfügt, die
jährlich für Wohnheim- und Werkstattplätze in Nordhrein-Westfalen ausgegeben
werden. Bis 2010 will die Landesregierung entscheiden, ob die Zuständigkeit
weiterhin wie bisher bei den Landschaftsver-bänden liegen soll oder die
Kommunen künftig die Hilfen bewilligen. Die Mitglieder der DiAG sprachen sich
dafür aus, ambulante und stationäre Hilfen in einer Hand zu belassen. Hinzu
kommen müssten offenen Hilfen wie die Beratung.
Dr. Johannes Schädler vom Zentrum
für Planung und Evaluation sozialer Dienste an der Universität Siegen wird der
Landesregierung ein Gutachten vorlegen, dass Entscheidungshilfen geben soll. Er
kritisierte in einem Vortrag, dass immer noch ein Wohnheimplatz erste Wahl sei,
wenn ein behinderter Mensch Hilfe benötige. Dem widersprachen die
Wohnheimleiter. Auch wenn das Optimum sicher nicht erreicht sei, hätten sich
gerade in den letzten Jahren vielfältige Wohn- und Betreuungsformen entwickelt.
Dies entspreche auch dem Interesse der Landschaftsverbände nach deutlich mehr
ambulanter Betreuung, um die hohen Wohnkosten einzudämmen.
Einig waren sich die DiAG-Mitglieder
mit dem Referenten, dass in den Kommunen weiter darauf gedrängt werden müsse,
die Barrierefreiheit sicherzustellen. “Der Mensch ist nicht immer behindert,
sondern er wird auch behindert”, erklärte Schädler.
Die Behindertenhilfe stösst an weitere
Grenzen, wie im Bericht des Vorsitzenden der DiAG, Hermann Schedding (Stift
Tilbeck, Havixbeck) deutlich wurde: Seit mehreren Jahren seien die Pflegesätze
nicht angehoben worden. Jetzt zeichne sich nach drei Jahren erstmals wieder
eine Tariferhöhung für die Mitarbeiter ab. Sparpotentiale seien bereits
ausgeschöpft, so dass die Einrichtungen bereits zulasten der Substanz der
Mitarbeiter arbeiteten. In den Pflegesatzverhandlungen 2009 müsse deshalb auf
eine Erhöhung gedrängt werden. Schedding forderte die Einrichtungen der Caritas
zu einem gemeinsamen Vorgehen auf.
56/2008 21. Mai 2008
